Elternunterhalt

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Elternunterhalt Teil I: Wann muss man als Kind seinen Eltern Unterhalt zahlen?

Es ist ein Phänomen unserer Zeit: Immer öfter sind Eltern im Rentenalter darauf angewiesen, dass ihre Kinder ihnen Unterhalt zahlen. Denn die Menschen werden immer älter und müssen aus diesem Grund auch immer häufiger gepflegt werden.

Gerade dann stellt sich oft die Frage: Wer muss zahlen, wenn die Eltern sich das Altersheim oder Pflegeheim nicht selbst leisten können? Ist man als Kind gegenüber seinen Eltern wirklich unterhaltspflichtig?

Elternunterhalt: gesetzlich verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Der Anspruch auf Elternunterhalt ist im BGB geregelt. Dabei gilt, dass grundsätzlich alle Kinder – und mittelbar auch Schwiegerkinder! – zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet sind. Jedes Kind ist also grundsätzlich verpflichtet, zum Unterhalt der Eltern beizutragen, wenn diese unterhaltsbedürftig sind und soweit diese Unterhaltspflicht ein Kind und seine Familie nicht zu stark finanziell belastet.

Wie hoch ist der Anspruch auf Elternunterhalt?

Wieviel Unterhalt Eltern von ihren Kindern verlangen können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, aber grundsätzlich auch von diesen drei Faktoren:

  1. Wieviel Geld benötigen die Eltern zum Leben – wie hoch ist ihr finanzieller Bedarf? Gerade im Altersheim bzw. Pflegeheim ist dieser Bedarf leicht zu ermitteln: er beläuft sich auf die Unterbringungs- und Pflegekosten. In allen anderen Fällen hängt die Berechnung des Bedarfs z. B. davon ab, ob Eltern beispielsweise zu Hause leben und dort gepflegt werden.
  2. Für den Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt ist aber nicht allein der Bedarf relevant: Bekommen Eltern Rente und/oder Leistungen aus der Pflegeversicherung, muss das bei der Berechnung des Anspruchs auf Elternunterhalt berücksichtigt werden. Nur für den Betrag, den die Eltern selbst nicht aus diesen und anderen Einkünften (Vermietung etc.) tragen können, müssen Kinder aufkommen.
  3. Kinder müssen außerdem keinen bzw. nur geringen Elternunterhalt zahlen, wenn sie andernfalls selbst zu stark finanziell belastet werden. Der Selbstbehalt ist z. B. der Geldbetrag aus dem eigenen Einkommen, den Kinder für sich selbst und ihre Familie zur freien Verfügung behalten dürfen. Nur wenn die eigenen Einkünfte über dem gesetzlich festgelegten Selbstbehalt liegen, müssen sie überhaupt Elternunterhalt zahlen. Müssen oder können Kinder keinen Unterhalt zahlen, sorgt der Staat dafür, dass z. B. die Kosten für die Unterbringung und Pflege in einem Seniorenheim übernommen werden.

Fazit

Der Elternunterhalt kann für Kinder schnell zu einer echten finanziellen Belastung werden, vor allem wenn Eltern gepflegt werden müssen. Hier ist es wichtig, frühzeitig – also eventuell schon bevor ein Pflegefall Realität wird – richtig informiert zu sein und zu wissen, wann man als Kind damit rechnen muss, von den Sozialbehörden auf Elternunterhalt in Anspruch genommen zu werden.

Dabei geht es dann aber auch immer darum, sicher sein zu können, dass für die Eltern gesorgt ist, selbst wenn man nicht für sie aufkommen kann.


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