Enteignung von Grundbesitz in Südafrika

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Die Enteignung von weißen Grundstücksbesitzern in Südafrika soll zukünftig vorangetrieben werden – so spricht es Cyril Ramaphosa, der im Januar zum neuen Präsidenten der Republik gewählt wurde.

Große Teile der Bevölkerung sind wie der ANC der Auffassung, dass weiße Südafrikaner während der Kolonialzeit und Apartheid rechtswidrig Grundbesitz von vielen Schwarzen erlangt haben, die ohne Entschädigung vertrieben worden sind. Tatsächlich besitzen weiße Farmer über 70 % der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen, obwohl sie lediglich etwa 10 % der Gesamtbevölkerung darstellen. Allerdings befinden sich auch etwa zwei Drittel des Landes in Südafrika im Besitz von Staat, Firmen, Kirchen und traditionellen Führern. Insbesondere das Land, das im Besitz der traditionellen Führer steht, kann nur von diesen gepachtet werden. 

Nichtdestotrotz will die führende Partei mit einer Landreform die ungerechte Verteilung ändern und damit nicht zuletzt auch der Oppositionspartei angesichts der in 2019 bevorstehenden Wahlen den Wind aus den Segeln nehmen.

Dazu muss jedoch zunächst die südafrikanische Verfassung geändert werden. Diese sieht – ähnlich wie der deutsche Artikel 14 Grundgesetz – eine Enteignung im öffentlichen Interesse nur gegen Entschädigung vor.

Die linksorientierte Oppositionsfraktion EFF hat einen Vorschlag zur Änderung der Eigentumsklausel dahingehend, dass eine Enteignung ohne Entschädigung möglich ist, ins Parlament eingebracht.

Am 27. Februar 2018 hat das Parlament den Antrag auf Überprüfung der Durchführbarkeit der Verfassungsänderung angenommen – Das Ergebnis steht noch aus.

Sofern danach tatsächlich eine Enteignung von Grundbesitzern ohne Entschädigungszahlung durch den Staat möglich wäre, ist es dennoch ein weiter Weg bis zur tatsächlichen Umverteilung von Land. Die ursprünglichen Eigentümer, die während der Kolonialzeit und Apartheid vertrieben wurden, werden ihren ursprünglichen Besitz nachweisen müssen, um ihn zurückerhalten zu können.

Eine Enteignung wird juristisch wohl weiter anfechtbar bleiben, sollte ein historischer Anspruch nicht lückenlos nachgewiesen werden können.

Viele Farmer befürchten nun, dass es zu ähnlich verheerenden Verhältnissen wie in Simbabwe, das wirtschaftlich nach der Umverteilung des Landes zusammengebrochen ist, kommen könnte.

Ausländische Käufer sollten sich jedoch von diesen Bestrebungen nicht allzu sehr verunsichern lassen, da die neuen Regelungen, sofern sie überhaupt in dieser Form umsetzbar sind, zunächst nur bestehende, im Eigentum von Weißen stehende, landwirtschaftlich betriebene Farmen, betreffen. 

Ein Immobilienkauf in Südafrika kann sich weiterhin lohnen und weist keine allzu großen Hürden auf. Insbesondere gibt es keine Einschränkungen für Ausländer beim Immobilienkauf. Wird die Immobilie jedoch mit der Absicht erworben, für einen längeren Zeitraum (> 6 Monate) im Land zu leben, muss eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Bei Immobilien ist ein schriftlicher Vertrag (oft als „Offer to Purchase“ genannt) verpflichtend und verbindlich, wobei der ‚Alienation of Land Act’ unter Umständen zum Rücktritt berechtigen kann.

Des Weiteren trägt der Verkäufer (nicht der Käufer) üblicherweise die Maklergebühren, sodass nur Überschreibungskosten des Notars und Grunderwerbssteuern für den Käufer anfallen.

Zu beachten ist, dass standardmäßig die ‚Voetstoots’-Klausel verwendet wird, wonach die Immobilie ‚gekauft wie gesehen’ wird und das Mängelgewährleistungsrecht demnach ausgeschlossen ist.

Dies gilt nicht bei versteckten Mängeln und nach dem Consumer Protection Act nicht bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

2018-08-13



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