Erbrecht in der Corona-Krise – das Ende der Internationalität durch Corona

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In der Zeit der Corona-Krise muss man als Risikogruppe aufpassen. Nicht nur beim Gang zum geliebten Stammrestaurant, sondern auch bei der Wahl der Anlageobjekte. Vor noch nicht allzu langer Zeit waren viele deutsche Senioren damit beschäftigt, ihr Geld in sogenanntes Betongold zu investieren. Spanien, Italien, Türkei und Marokko standen hoch im Kurs. Mit dieser Gemütlichkeit ist es durch Covid-19 vorbei. Die Auslandsimmobilien taugen nichts mehr -oder?

Es gibt Reisewarnungen – keine Beschränkungen – aber wer fliegen möchte, wird kaum noch ein Flugzeug finden. In Berlin jedenfalls geht der Flughafen noch Ende Mai 2020 vom Netz wegen fehlender Auslastung. Dem neuen Hauptstadtflughafen, der „planmäßig“ im Oktober 2020 öffnen soll, steht ein noch schwereres Schicksal bevor, als all das, was er vor der Eröffnung bereits erlebt hat. Und schon das war ein einziges Desaster.

Die Suche nach dem gelobten Land für rüstige Senioren wird schwierig werden, aber wenn man mit dem eigenen Pkw – nicht mit der Bahn – die ist ja auch voll mit potentiellen Coronavirus-Trägern –, dann könnte es klappen mit der gesundheitlichen Sicherheit und auch mit der Anlage des Vermögens. Die Anlageländer werden sich wieder einmal ändern. Osteuropa, Südeuropa, dass werden Orte sein, die gerade noch mit dem eigenen Pkw erreichbar sind und wo man einigermaßen sicher als Erblasser seinen Platz in der Sonne haben wird. Ob es ein Weg nach Norden geben wird, darf bezweifelt werden, auch wenn dort Corona weniger gewütet hat, als im Süden Europas.

Erben und Pflichtteilsberechtigte werden durch Covid-19 sicherlich Änderungen auf den Bankkonten der Erblasser bemerken. Möglicherweise wird dadurch auch einiges aufgedeckt, was lieber verborgen bleiben sollte.

Wenn das der Fall ist, sollte man erst über anwaltliche Hilfe nachdenken, um den Nachlass bestmöglich zu strukturieren. Denn es gilt nach wie vor die EU-Erbrechtsverordnung, die ohne Testament dazu führt, dass der allgemeine Wohnsitz darüber entscheidet, nach welchem Recht der Erblasser beerbt wird. Das könnte dann polnisches, ungarisches oder kroatisches Recht sein – mit allen erbrechtlichen, pflichtteilsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Folgen. Damit es kein Desaster weg, gilt es – wie immer, wenn es kompliziert wird – vorher anwaltlichen Rat einzuholen und zu handeln. Dann ist das Erbe sicher.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Dirk Wittstock


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