Erfolg für Anleger der Bioenergie Rendite Fonds - LG Wuppertal verurteilt RT Treuhand GmbH zur Zahlung

  • 3 Minuten Lesezeit

Zum Inhalt der Verurteilung

In verschiedenen Klageverfahren, die wir für Anleger der Bioenergie Rendite Fonds GmbH & Co. KG  I (nachfolgend: Fondsgesellschaft) vor dem Landgericht Wuppertal geführt haben, konnten wir erreichen, dass die RT Treuhand GmbH, die als Wirtschaftsprüferin und Mittelverwendungskontrolleurin tätig geworden ist (nachfolgend: Treuhänderin), dazu verurteilt worden ist, unseren Mandanten die eingezahlten Beteiligungssummen zu erstatten.

Soweit das Landgericht Wuppertal die gegen den Geschäftsführer der RT Treuhand GmbH, Herrn Dr. Jochen Leonhardt, gerichtete Klage abgewiesen hat, haben wir Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Hintergrund der Klageverfahren

Unsere Mandanten haben sich in den Jahren 2012 und 2013 mit Beteiligungssummen, die zwischen 30.000,- € und 100.000,- € liegen, mittelbar über die Treuhänderin an der Fondsgesellschaft beteiligt. Das Kapital der Fondsgesellschaft, das sich allein aus Anlegergeldern  generieren sollte, sollte  in eine Objektgesellschaft eingebracht werden, die wiederum in Biogasanlagen investieren sollte. Die Aufnahme von Fremdkapital durch die Fondsgesellschaft war nach dem Gesellschaftsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Treuhänderin oblag dabei nach dem Mittelverwendungskontrollvertrag eine Verwahrung der Anlegergelder, die auf ein Sonderkonto der Fondsgesellschaft einzuzahlen waren. Ebenso oblag es ihr, die Eigenmittel der Fondsgesellschaft freizugeben, soweit diese entsprechend dem Gesellschaftszweck investiert werden sollten.

Das Landgericht Wuppertal hat es auf unseren Vortrag hin als unstreitig angesehen, dass die Fondsgesellschaft sich – unter Verstoß gegen das Verbot der Aufnahme von Fremdkapital - von dritter Seite ein Darlehen in Höhe von 1,3 Mio. Euro gewähren ließ, wofür Zinsen von 15% p.a. zu zahlen waren. Unsererseits ist dazu weiter vorgetragen worden, dass die auf das zu Unrecht aufgenommene Darlehen  erbrachten Zins- und Tilgungszahlungen dem Fondsvermögen entnommen worden sind, womit die Anlegergelder zweckwidrig verwendet worden sind.  

Darüber hinaus ist unsererseits geltend gemacht worden, dass durch die Treuhänderin und zwar in Person des Herrn Dr. Leonhardt weitere zweckwidrige Entnahmen im Umfang von ca. 1,8 Mio. € vom Konto der Fondsgesellschaft vorgenommen worden sind.

Unseres Erachtens haben diese zweckwidrigen Mittelverwendungen dazu geführt, dass das Fondsvermögen vernichtet und der Fondsanteil unserer Mandanten nahezu wertlos geworden ist.

Inhalt der Entscheidungen des Landgerichts Wuppertal

Das Landgericht Wuppertal hat die Treuhänderin dazu verurteilt, unseren Mandanten die geleisteten Einlagen abzüglich der im Laufe der Zeit erhaltenen Ausschüttungen zurück zu erstatten.

Der Anspruch unserer Mandanten ist darauf gestützt, dass die Treuhänderin die ihr aus dem Treuhandvertrag und dem Mittelverwendungskontrollvertrag obliegende Pflicht, die Anlegergelder ausschließlich für Zwecke der Fondsgesellschaft zu verwenden, verletzt hat. Das Gericht hat vorliegend festgestellt, dass es der Treuhänderin nicht gelungen ist, nachzuweisen, die Anlegergelder für den vorgesehenen Gesellschaftszweck und nicht – wie von uns vorgetragen – für andere Gesellschaften oder zur Rückführung des gesellschaftszweckwidrig aufgenommenen Darlehens verwendet zu haben.

Leider ist das Landgericht Wuppertal uns nicht darin gefolgt, dass insbesondere auch den Geschäftsführer der Treuhänderin, Herrn Dr. Leonhardt, der die zweckwidrigen Zahlungen vorgenommen hat, eine Schadensersatzhaftung wegen ihm damit vorzuwerfender Untreue trifft.  Indem das Landgericht Wuppertal den Schadensersatzanspruch daran hat scheitern lassen, dass ein Schaden nicht ausreichend konkret vorgetragen sei, da etwa die Auswirkungen konkret der einzelnen zweckwidrigen Zahlungen auf das Fondsvermögen und den Gesellschaftsanteil der Mandanten nicht ausreichend dargelegt seien und eine Herausnahme der unabhängig von den Pflichtverletzungen  erfolgten Wertschwankungen nicht erfolgt ist, hat es unseres Erachtens die den Geschädigten obliegende Darlegungslast überspannt und zu Unrecht eine dem Gericht in solchen Fällen auferlegte Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht vorgenommen. Wir haben, soweit das Landgericht Wuppertal eine Verurteilung des Herrn Dr. Leonhardt abgelehnt hat, Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Unsere Empfehlung

Sollten auch Sie eine Beteiligung an der Bioenergie Rendite Fonds GmbH & Co. KG eingegangen sein, prüfen wir gerne für Sie, ob Ihnen auch Ansprüche gegen die Treuhänderin und deren Geschäftsführer Herrn Dr. Leonhardt zustehen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Herrn Dr. Leonhardt gegenüber geltend zu machenden Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, so dass wir Ihnen empfehlen,  bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche keine Zeit zu verlieren.  

Zu uns

Wir sind eine auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Anleger und Verbraucher spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Über unsere Tätigkeit für die Verbraucherzentrale NRW e.V. und unsere Kooperation mit dem Verein für Verbraucherrechte e.V. sind wir zudem bundesweit vernetzt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Iris Ober

Beiträge zum Thema