Ermittlungsverfahren: Versicherungsbetrug gem. § 263 I StGB- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Versucht ein Versicherungsnehmer durch unwahre Behauptungen zu Unrecht eine Zahlung von einem Versicherungsunternehmen zu bekommen, liegt ein Versicherungsbetrug gem. § 263 I StGB vor. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass mindestens 9 % der Schadensmeldungen der Kfz-, Sach- und Haftpflichtversicherung und 16 % bei der Haftpflichtversicherung nicht der Wahrheit entsprechen. Insgesamt wird von einem Schaden im einstelligen Milliardenbereich ausgegangen. Das entsprechende Misstrauen schlägt sich in aufwendigen eigenen Recherchen und immer häufigeren Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft nieder.

Fingierte oder provozierte Autounfälle, überhöhte Schadensmeldungen (meist in Zusammenarbeit mit einem Gutachter), Brandstiftungen oder selbst verursachte Sachbeschädigungen sind die häufigsten Fälle vor Gericht. 

Hält die Versicherung Zahlungen zurück und beauftragt eigene Gutachter oder Ermittler, ist ein erstes Zeichen für das Entdecken des Betruges. Meist wird dann von der Versicherung Strafanzeige erstattet, um die Aufklärung auch mit Hilfe der Strafverfolgungsorgane durchführen zu können. Sehr schnell geraten dann auch unschuldige Versicherungsnehmer in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte daher ein erfahrener Verteidiger beauftragt werden. Die drohende Strafe reicht von einer Geldbuße bis zu 5 Jahren Haft. Sind die Ermittlungsbehörden einmal von dem Vorliegen eines Betruges überzeugt, ist es für den Laien fast unmöglich diesen Verdacht zu entkräften. Ein spezialisierter Verteidiger kann dann Sachverhalt juristisch aufbereiten und dann meist die Einstellung erreichen. Dies erspart Zeit, Nerven und letztendlich auch Kosten.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und außerdem Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er hat schon in unzähligen Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit die Interessen seiner Mandanten erfolgreich verteidigt und vor allem eine Vielzahl von Verfahren zur Einstellung gebracht. Selbst bei Verurteilungen konnte durch entspechende Zahlungsvereinbarungen die finanzielle Zukunft der Betroffenen gesichert werden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese befindet sich in Berlin- Charlottenburg, direkt am Kurfürstendamm. Eine Zweigstelle ist außerdem in Cottbus. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. 


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