Erneute Abmahnung von Boehmert & Boehmert für Jack Daniel's Properties Inc.

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Erneut hat uns eine Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert für die Jack Daniel´s Inc. aus Kalifornien, USA unsere Aufmerksamkeit erreicht. 

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Boehmert und Boehmert erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und haben bereits mehrfach berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-boehmert-boehmert-fuer-die-jack-daniels-properties-inc_156153.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-jack-daniels-properties-inc-und-boehmert-boehmert-erhalten/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-boehmert-boehmert-jack-daniels-properties-inc_056023.html

Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage und wir melden uns umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Wie lautet der Vorwurf in der Abmahnung für die Jack Daniel´s Inc.?

In dem aktuellen Schreiben lautet der Vorwurf auf Verwendung verschiedener Wort- und Wort-/Bildmarken der Jack Daniel´s Inc. auf Aufklebern und Stickern, die in einem Online-Handel vertrieben werden.

Dieses Verhalten stelle eine Verletzung von Unionsmarkenrechten nach Art. 9 Abs. 2, 129 Abs. 2 UMV i. V. m. §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 18, 19 MarkenG dar.

Was fordert die Kanzlei Boehmert & Boehmert für die Jack Daniel´s Properties Inc.?

Die Forderungen der Kanzlei sind gerichtet auf

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (nebst Vordruck)
  • Auskunftserteilung und Rechnungslegung bzgl. 
  • Namen und Adressen der Hersteller, der Lieferanten und/oder anderer Vorbesitzer, 
  • über die Namen und Adressen der gewerblichen Abnehmer, 
  • über die Menge der bestellten und erhaltenen Waren, 
  • über den Umsatz und den mit den Waren erzielten Gewinn, 
  • über Art und Umfang einer jeden Werbemaßnahme, aufgeschlüsselt nach Kalendervierteljahren, Bundesländern und Werbeträgern
  • einen noch genau zu beziffernden Schadensersatz aufgrund des vorgeworfenen unzulässigen Verhaltens (inkl. Rechtsanwaltsgebühren)
  • die Vernichtung der zur Herstellung der gerügten Produkte verwendeten Werkzeuge, Materialien, Vorlagen, Geräte und/oder Software bzw. Dateien sowie etwaiger Bestände

Liegt tatsächlich eine Verletzung von Markenrechten der Jack Daniel´s Properties Inc. vor?

Die Abbildung von eingetragenen Zeichen auf eigenen Produkten wie im vorliegenden Fall muss nicht automatisch eine Markenverletzung darstellen. 

Dies ist auch einer Feststellung des Kammergerichts Berlin (Beschluss des KG Berlin vom 27.10.2015, Az. 5 W 216/15) zu entnehmen:

Die Abbildung von Namen, Wappen und/oder Siegeln einer Einrichtung auf T-Shirts erfolgt nicht namensmäßig oder markenmäßig, wenn sie ausschließlich zu dem Zweck verwendet wird, damit bestimmte eigene Warenkategorien zu schaffen, deren Wertschätzung (und Verkaufserfolg) darauf beruht, dass sie den Träger der Kleidungsstücke in irgendeine Beziehung zur Einrichtung setzen oder dass sie dem Erwerber infolge des Aufdrucks einfach besonders attraktiv oder originell verziert erscheinen“ (BGH, GRUR 1993, 151, juris Rn. 28 – Universitätsemblem).

Es kommt also immer auf die nachzuweisende Intention des Verwenders der Marke an. Die dekorative Verwendung fremder Marken ist damit aber unter keinen Umständen grundsätzlich erlaubt und riskant. Ob eine Markenverletzung mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen vorliegt, sollte daher immer von einem Fachmann überprüft werden. 

Wie sollte man auf die Abmahnung von Boehmert & Boehmert reagieren?

Keine Reaktion ist immer falsch und führt in der Regel zu weiteren Kosten. Die Abmahnung sollte in einem ersten Schritt von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht geprüft werden. Liegt eine Markenrechtsverletzung vor, kann die Abgabe einer individuell angepassten Unterlassungserklärung sinnvoll sein, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern.

Unser Tipp: Fand die Markenrechtsverletzung im Internet statt, ist es wichtig, dass Beseitigungsansprüche aus dem Unterlassungsversprechen ausgenommen werden. Andernfalls kann ein Google-Cache bereits eine horrende Vertragsstrafe auslösen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Überdies sollten Sie folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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