Eröffnung des Musterverfahrens bei Wirecard steht bevor:

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Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22, die Verfahren geschädigter Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young („EY“) und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG Dr. Markus Braun nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausgesetzt und dem Bayrischen Obersten Landesgericht (BayOblG) in München zur Entscheidung vorgelegt. Das Musterverfahren wird somit in den nächsten Wochen eröffnet werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht prüft anhand eines Musterfalls gebündelt die Sach- und Rechtslage.

Geschädigte Wirecard-Anleger können ihre Schadenersatzansprüche ab der Eröffnung des Musterverfahrens innerhalb von 6 Monaten verjährungshemmend anmelden lassen. Die Anmeldung durch einen Rechtsanwalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz will damit fehlerhaften Anmeldungen, welche zu einem Rechtsverlust führen, vorbeugen. Nach Ablauf der Frist ist eine Teilnahme an dem Musterverfahren nicht mehr möglich.

Durch die Teilnahme an dem Musterverfahren können Anleger mit überschaubarem Kostenrisiko ihre Ansprüche verjährungshemmend wahren. Nach Beteiligung an dem Verfahren werden Anleger über alle wesentlichen Verfahrensschritte und Entwicklungen informiert. Sollte es zu einem Vergleichsabschluss kommen, besteht die Möglichkeit, dem Vergleich beizutreten. Und sollte im Rahmen des Musterverfahrens verbindlich festgestellt werden, dass Schadenersatzansprüche bestehen, profitieren angemeldete Anleger von diesen Ergebnissen. Die Haftung steht dann dem Grunde nach fest und lässt sich zielgerecht durchsetzen.

Wir raten allen geschädigten Wirecard-Anlegern, welche noch nicht geklagt haben an, sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden, damit eine fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen im Klageregister erfolgen kann. Ohne eine korrekte Anmeldung oder eine individuelle Klageerhebung werden die Ansprüche voraussichtlich Ende 2023 verjähren.

Die Kanzlei Johst Richter steht Ihnen mit ihrer jahrelangen Erfahrung im Bank- und Kapitalmarkt-recht zur Seite. Wir stehen für Kostentransparenz, Effizienz und gut erreichbare Ansprechpartner.



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