Erstberatung – Beratung – nie kostenlos!

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Die Kosten einer Beratung oder sogenannten Erstberatung sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

Dort sind die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher gedeckelt.

Eine kostenlose Erstberatung gibt es hingegen nicht.

Der Rechtsratsuchende kann nach der Rechtsprechung keinesfalls erwarten, dass ein Rechtsanwalt, der von der Beratung und Vertretung seiner Mandanten lebt, kostenlos berät.

Nur wer für die Rechtsberatung seinen Lohn erhält, kann objektiv beraten und – bei einer ungünstigen Rechtslage – auch von einem weiteren Vorgehen (z. B. Klageerhebung) abraten.

Für Verbraucher gilt, dass das erste Gespräch beim Anwalt (Erstberatung) höchstens 190 EUR zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer kosten darf. Eine volle Beratung darf bis zu 250 EUR zzgl. Mehrwertsteuer kosten.

Für Unternehmer und Selbständige gelten beide Deckelungen nicht.

Weitverbreitet ist die irrige Vorstellung, dass jede Beratung beim Anwalt eine „Erstberatung“ sei.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Erstberatung lediglich eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“.

Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst, denn „das bei Übernahme eines Mandats bestehende Haftungsrisiko ist für den Rechtsanwalt häufig erst nach dem ersten Beratungsgespräch einzuschätzen“.

Wenn die Erstberatung bereits die Beratung wäre, dann würde die Gebührenordnung in § 34 RVG und auch der Bundesgerichtshof nicht zwischen „Erstberatung“ und „Beratung“ unterscheiden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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