Erstberatung – Umfang und Kosten

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Was dürfen Sie von einer Erstberatung bei einem Rechtsanwalt erwarten? Und welche Kosten sind mit dieser Beratung verbunden?

Was beinhaltet eine Erstberatung?

Bei einer Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Beratung, in welcher sich Ihr Rechtsanwalt zum ersten Mal mit Ihrem Fall befasst. Diese „Einstiegsberatung“ findet mündlich statt und beinhaltet die Beantwortung einer konkreten Frage in allgemeiner Art. Im Rahmen der Erstberatung kann Ihr Rechtsanwalt also noch keine umfassende rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes vornehmen. Für eine solche umfassende rechtliche Beurteilung ist regelmäßig eine ausführliche Prüfung und Recherche erforderlich, die in einer Erstberatung nicht geleistet werden kann. Auch schriftliche Ausführungen, zum Beispiel in Form einer schriftlichen Zusammenfassung des ersten Gesprächs sind im Rahmen einer Erstberatung nicht zu erwarten.

Für die im Rahmen der Erstberatung von dem Rechtsanwalt vorzunehmende erste fachliche überschlägige Einschätzung ist es erforderlich, dass Sie Ihrem Rechtsanwalt den Sachverhalt vollständig berichten und ggf. auch bereits vorliegende Unterlagen im Vorfeld des Beratungstermins zur Verfügung stellen. Je besser vorbereitet Sie sind, desto besser kann Ihr Rechtsanwalt die Rechtslage beurteilen.


Welche Kosten entstehen für eine Erstberatung?

Die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist mit Gebühren verbunden. § 34 Abs. 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) regelt, dass die Gebühren für eine Erstberatung höchstens 190,00 € netto, d.h. 226,10 € brutto, betragen – sofern Sie als Ratsuchender ein Verbraucher sind. Mit einer Vergütungsvereinbarung kann auch eine höhere Gebühr vereinbart werden. Die Vereinbarung einer höheren Gebühr erlaubt es dem Rechtsanwalt, nicht nur eine überschlägige erste fachliche Einschätzung vorzunehmen, sondern Ihre Fragen umfassend rechtlich zu prüfen. Ob der Anwendungsbereich der Erstberatungsgebühr eröffnet oder ob eine weitergehende Beratungsleistung sinnvoll ist, wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen besprechen.


Ihr Rechtsanwalt wird Sie ebenso informieren, sobald der Anwendungsbereich der Erstberatungsgebühr gegeben ist. Das bedeutet, dass noch keine Kosten entstehen, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt zunächst telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und anfragen, ob eine Beratung möglich ist. 


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