Es hat gekracht

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Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Dann sind viele Rechtsgebiete betroffen. Versicherungsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrshaftungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Nach einem Unfall wird zunächst einmal die Unfallstelle abgesichert. Auch sollten Sie die Polizei verständigen, insbesondere dann, wenn Personen verletzt wurden. Handelt es sich um einen Bagatellschaden und ist die Schuldfrage eindeutig zu klären, kann auch darauf verzichtet werden, die Polizei zu holen. Dann tauschen die Unfallbeteiligten die Versicherungsdaten aus und machen einen Unfallbericht.

Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, sind Beweise zu sichern. Dazu gehören Zeugen. Wichtig ist, Zeugen mit Vornamen, Nachnamen und ladungsfähiger Anschrift zu notieren. Fotografieren Sie die Positionen der Fahrzeuge. Inzwischen hat fast jeder ein Smartphone mit Fotofunktion. Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur die Beschädigungen an den Fahrzeugen dokumentieren, sondern auch Übersichtsbilder fertigen, damit ein Sachverständiger Anhaltspunkte hat, wo sich die Fahrzeuge befanden. Hierzu kann z. B. auch der Asphalt im Zusammenhang mit den Rädern fotografiert werden, wenn er Besonderheiten aufweist wie Löcher in der Teerdecke oder Ähnliches. Informieren Sie umgehend Ihre Haftpflichtversicherung.

Sind Personen verletzt, wird die Polizei eine Strafanzeige aufnehmen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher. Hier sollten Sie vorher Rat bei einem Rechtsanwalt einholen, denn ein Rechtsanwalt kann dazu beitragen, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Tat absieht und die Angelegenheit nur an die Bußgeldstelle weiterleitet. Je nach Situation kann es dann ggf. auch sinnvoll sein, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen innerhalb einer Frist von zwei Wochen.

Unfallgeschädigte glauben zwar, dass sie die Schäden ganz ersetzt bekommen. Versicherer sind inzwischen jedoch dazu übergegangen, fast an jeder Schadensposition Abzüge vorzunehmen. Bei Verletzungen steht dem Geschädigten auch ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe zu bemessen ist schwierig. Versicherer neigen auch hier dazu, die Schmerzensgeldbeträge möglichst klein zu halten.

Ein erfahrener Anwalt kann entsprechend beraten und Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen. Er kann insbesondere unberechtigte Ablehnung erkennen und entsprechend argumentieren.

Haben Sie zu einem Verkehrsunfall Fragen? Dann können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth, wenden.



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