EU-Fahrerlaubnis ohne Fahrpraxis in Deutschland - VG Stuttgart v. 11.04.2018

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Jeder EU-Bürger kann auch in einem anderen EU-Land die Fahrerlaubnis erwerben. Von Behörden gegelentlich auch die Fahrpraxis in Frage gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 11.04.20218 hierzu Stellung bezogen.

Hat ein Verkehrsteilnehmer unter Verstoß gegen die Residenzpflicht im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis erworben, genügt damit im EU-Ausland hinreichend aktuell und legal erworbene Fahrpraxis, um die mit einer mehrjährigen Unterbrechung des legalen Führens von Kraftfahrzeugen im Inland einhergehende Vermutung zu widerlegen, der Bewerber sei nicht hinreichend befähigt, ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Stuttgart vom 11.04.2018 -1 K 8555/17).

Die Kammer des VG Stuttgart hat dies damit begründet,  dass das Fahrerlaubnisrecht im Grundsatz davon ausgeht, dass die Prüfungen nach § 15 FeV nur einmal abzulegen sind (VG Stuttgart v. 11.04.2018).

Mangelde Fahrpraxis kann grundsätzlich ein Umstand sein, welcher die Fahreignung in Frage stellt.  Im Wege einer Gesamtschau  ist sowohl die Zeitdauer der fehlenden Fahrpraxis als auch der Zeitraum zu berücksichtigen, über den sich die Fahrpraxis des Bewerbers in der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erstreckt hatte, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde (BVerwG 27.10.2011 - 3 C 31.10 .

Nach welcher Zeit ist die Fahreignung mangels Fahrpraxis nicht mehr gegeben ?

Die Frage, wann keine Fahreignung mehr vorliegt ist m Einzelfall zu ermitteln (VG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2017 - 1 K 2693/16). Fehlende Fahrpraxis über einen Zeitraum von länger als 10 Jahren rechtfertigt die Annahme, dass der Bewerber nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urteil vom 17.04.2012 - 11 B 11.1873 -,; nach 16 Jahren: SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 A 55/12).

Rechtsanwalt Christian Steffgen ist seit 20 Jahren im Bereich der Verkehrsstraftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Fahrerlaubnisrechts (Führerschein) spezialisiert. Betroffene können eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon oder per e-mail erhalten.


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