EU-Führerschein gültig in Deutschland ohne MPU? Fahren strafbar? Tipps vom Fachanwalt

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Gilt ein EU-Führerschein in Deutschland, wenn man seine Fahrerlaubnis hierzulande verloren hat und die Neuerteilung von einem MPU-Gutachten abhängt? In diesem Beitrag gibt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wertvolle Hinweise zu diesem Thema. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er berät, vertritt und verteidigt Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Erwerb nach Ablauf der Sperrfrist

Das Wichtigste vorab: Die Fahrerlaubnis muss erworben worden sein, nachdem eine ggf. in Deutschland verhängte Sperrfrist abgelaufen ist. Es ist also nicht zielführend, einen schon lange vor der Entziehung der Fahrerlaubnis erhaltenen ausländischen Führerschein etwa infolge Verlusts einfach neu ausstellen zu lassen. Hintergrund: Die ausländische Fahrerlaubnisbehörde muss bei Erteilung von der Fahreignung des Inhabers ausgegangen sein. Wie und ggf. ob überhaupt eine Prüfung der Fahreignung im Ausland erfolgt, ist unterschiedlich, hat die deutschen Behörden jedoch nicht zu interessieren: Wenn die ausländische Fahrerlaubnis erteilt wurde, ist davon auszugehen, dass die Erteilungsvoraussetzungen vorgelegen haben. Dazu sogleich mehr.

Wohnsitz-Erfordernis: Die 185-Tage-Regelung

Im Zuge der Europäischen Integration gilt seit 1999: Wer in einem Mitgliedstaat der EU die Fahrerlaubnis macht, der darf sie in der gesamten EU nutzen. Der EU-Führerschein beweist hierbei, dass sein Inhaber eine Fahrprüfung gemäß den europäischen Standards erfolgreich abgelegt hat und auch sonst die Fahreignung aufweist. Jedoch muss er dafür einen ordentlichen Wohnsitz in demjenigen EU-Land haben, in dem die Fahreignung festgestellt wird. In § 7 FeV heißt es hierzu:

"Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt."

Hier kommt es häufig zu Missverständnissen, die aber in der Praxis fast nie relevant werden. Denn ob der Betroffene einen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte, wird zunächst durch eine Anfrage der deutschen Behörde in diesem Ausstellerstaat erfragt. Wird die Anfrage der deutschen Behörde mit "unknown" oder überhaupt nicht beantwortet, dann ist das Wohnsitzerfordernis erfüllt.

Es spielt keine Rolle, ob der Betroffene in Deutschland zeitgleich einen Hauptwohnsitz oder einen Zweitwohnsitz angemeldet hatte oder ob er hierzulande gearbeitet hat. Denn solange die ausländische Behörde nicht an der Aufklärung mitwirkt, ist grundsätzlich zu vermuten, dass die Fahrerlaubnis dort zurecht erteilt worden ist.

Klingt komisch? Nein, denn man stelle sich vor, eine rumänische Fahrerlaubnisbehörde würde bei einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde anfragen, ob ein deutscher EU-Führerschein zurecht oder rechtswidrig erteilt worden ist: Welcher deutsche Beamte würde hierauf antworten, dass er seine Arbeit wissentlich falsch gemacht hat?

Fahren ohne Fahrerlaubnis - Straftatbestand erfüllt?

Wer mit einem ungültigen EU-Führerschein fährt, der macht sich strafbar. Allerdings ist die Polizei leider recht schnell mit derlei Vorwürfen bei der Hand. Auch Staatsanwaltschaften und Gerichte sind sich oft nicht im Klaren über die mittlerweile unmissverständliche Rechtsprechung der Obergerichte und des EuGH. Gerade in Strafverfahren wegen vermeintlicher Verstöße gegen § 21 StVG sollte ein versierter Fachanwalt beauftragt werden, der weiß, unter welchen Bedingungen ein EU-Führerschein problemlos genutzt werden kann, auch wenn dem Betroffenen zuvor die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet wurde.

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Foto(s): Maik Bunzel

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