EU geht vermehrt gegen Mehrwertsteuerbetrug vor

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Lücken im Mehrwertsteuersystem der EU führen zu Schäden in Höhe von jährlich mehr als 50 Mrd. € für die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedsstaaten im grenzüberschreitenden Handel.

Solche Lücken werden im großen Stil durch kriminelle Vereinigungen mit mafiösen Strukturen im Rahmen sogenannter „Mehrwertsteuerkarusselle“ ausgenutzt.

Beim Mehrwertsteuerkarussell kauft Unternehmen A mit Sitz in Deutschland Waren aus einem anderen EU-Land ein. Hierbei fällt aufgrund des grenzüberschreitenden Handels keine MWSt. an.

Das Unternehmen A verkauft die Ware danach in Deutschland mit MWSt. an das Unternehmen B weiter. Die jetzt in Deutschland vom Unternehmen Azu entrichtende Umsatzsteuer wird hierbei aber in betrügerischer Absicht nicht abgeführt. Unternehmen B macht jedoch die MWSt.-Erstattung (Vorsteuer), für Einkäufe im Inland, geltend. Danach verkauft B die Waren in das nächste EU-Land weiter um die Geschäftsstruktur möglichst unübersichtlich für die Behörden zu gestalten und um den Betrug im Endeffekt zu verschleiern.

Lücken des derzeitigen EU-Mehrwertsteuersystems bestehen demnach in der unzureichenden Kommunikation der Mitgliedsstaaten untereinander und der dazu führenden Verschleierungsmöglichkeit solcher Scheingeschäfte.

Aufgrund dieser Umstände einigen sich nunmehr die EU-Mitgliedsstaaten zur Beseitigung dieser Lücken und damit zum verstärkten Kampf gegen den kriminellen Missbrauch.

Basis hierfür soll die verstärkte Umstellung von manueller auf digitale Datenverarbeitung sein, die systematische Meldung von schwerem Mehrwertsteuerbetrug an die EU-Strafverfolgungsbehörden (Europol) und die verbesserte Koordinierung der Ermittlungen zwischen Steuerverwaltung und Strafverfolgungsbehörden sowohl national als auch auf EU-Ebene.

Die neuen Regeln werden ab 01.01.2020 zur Anwendung kommen.

https://ec.europa.eu/germany/news/mehrwertsteuer20180622_de


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