EuGH stärkt Rechte der Verbraucher bei Darlehen in Schweizer Franken

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Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Bankkunden gestärkt, die Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben und aufgrund des Kursanstiegs des Franken erheblich draufzahlen müssen. (Az.: C-260/18)

Der Sachverhalt

Konkret ging es um die Klage eines polnischen Ehepaares, das im Jahr 2008 ein Hypothekendarlehen aufgenommen hatte. Dieses Darlehen wurde zwar in polnischen Zloty ausgezahlt, die Tilgung erfolgte aber in Schweizer Franken. Dieser Art Darlehen waren vor zehn bis 15 Jahren in Polen besonders beliebt, weil die Verbraucher in Polen so von den niedrigen Zinsen in der Schweiz profitieren sollten.

Die Rechnung ging jedoch nicht auf. Durch die globale Finanzkrise stieg der Kurs des Schweizer Franken rasant an, wodurch sich die Franken-Kredite für die Nutzer erheblich verteuerten. Diese Entwicklung traf nicht nur polnische Verbraucher, sondern auch zahlreiche Darlehensnehmer, vor allem aus Osteuropa und Südosteuropa.

Die Entscheidung des EuGH

Das Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2019 kann den Verbrauchern nun Mut machen. Der Gerichtshof entschied, dass entsprechende Kreditverträge mit Fremdwährungsklauseln in Polen für nichtig erklärt werden könnten. Denn die missbräuchlichen Klauseln über die Wechselkursdifferenz dürften nicht gestrichen und durch allgemeines polnisches Recht ersetzt werden, so der EuGH. Dies wiederum könne dazu führen, dass die betroffenen Darlehensverträge insgesamt unwirksam sind.

 „Für die Banken könnte diese Entscheidung teuer werden, da die betroffenen Darlehensnehmer die komplette Rückabwicklung ihres Fremdwährungsdarlehens verlangen können“, erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Wie riskant Fremdwährungsdarlehen sein können, haben auch schon viele Verbraucher in Deutschland erlebt, die Kredite in Schweizer Franken aufgenommen haben, um von den niedrigeren Zinsen zu profitieren. Als der Kurs des Franken vom Euro entkoppelt wurde, kam für viele das böse Erwachen und die Schulden sind durch die Aufwertung des Schweizer praktisch über Nacht enorm gestiegen.

Auch hier hat der EuGH die Verbraucherrechte bereits gestärkt und entschieden, dass die Darlehensnehmer durch ihre Bank über das Risiko von Wechselkursverlusten aufgeklärt werden müssen (Az.: C-186/16). 

 „Die Rechtsprechung des EuGH bei Fremdwährungsdarlehen ist insgesamt verbraucherfreundlich. Wurden in den Kreditverträgen missbräuchliche Klauseln verwendet und der Darlehensnehmer nicht ausreichend über das Wechselkursrisiko informiert, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/schwerpunkte/bank-kapitalmarktrecht/ 


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