EuGH stärkt Rechte von Verbrauchern – Widerruf zahlreicher Kreditverträge auch heute noch möglich

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Der EuGH hat in einer Entscheidung vom 26.03.2020 die Möglichkeit des Widerrufs von Kreditverträgen, die in der Zeit von Juni 2010 – 2016 und auch noch 2019 und 2020 geschlossen wurden, eröffnet.

Was ist der Inhalt

In zahlreichen Verträgen sind die Widerrufsbelehrungen rechtswidrig. Der Verbraucher kann aus den Vertragsunterlagen nicht ersehen, wann die Frist für den Widerruf beginnt. In vielen Verträgen findet sich die "Kaskadenverweisung", die wie folgt lauten kann:

"Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat."

Diese Klausel macht für Verbraucher die Überprüfung des Fristbeginns unmöglich. 

Was folgt daraus

Die Folge daraus ist, dass Verträge, die die beanstandete Klausel enthalten, heute noch widerruflich sind. Der Widerrufsjoker kann unabhängig vom Hersteller oder der Bank zur Anwendung kommen.

Für Immobiliendarlehen heißt das, dass sich Verbraucher trotz noch laufender Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen lösen können. Auch zuviel gezahlte Zinsen bekommen Sie zurück.

Für Verbraucher, die sich bspw. von einem Dieselskandalfahrzeug ohnehin trennen wollten, ist die Gelegenheit günstig. Sie bekommen auch gegen Rückgabe des Fahrzeugs gezahlte Kreditraten zurück. Für die bisherige Nutzung des Fahrzeugs muss im Idealfall nicht mal eine Entschädigung gezahlt werden.

Darlehen jetzt widerrufen

Nutzen Sie die Chance, die der EuGH den betroffenen Verbrauchern einräumt. Gern bin ich Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte behilflich.



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