EuGH-Urteil: Erstmaliges Anfordern von Patientenaktenabschriften ist kostenlos

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Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, welches Patienten das Recht zuspricht, kostenlos Abschriften ihrer Patientenakte beim erstmaligen Anfordern zu erhalten. Dies stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und fördert die Patientenautonomie, indem es für mehr Transparenz und Zugänglichkeit im Gesundheitswesen sorgt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass Patienten das Recht haben, kostenlos Abschriften aus ihrer eigenen Patientenakte anzufordern. Dieses Urteil betrifft das erstmalige Anfordern von Abschriften und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Zugänglichkeit im Gesundheitswesen.

Die Entscheidung des EuGH stellt sicher, dass Patienten nicht finanziell belastet werden, wenn sie Informationen über ihre medizinische Geschichte benötigen. Dies trägt dazu bei, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken und ermöglicht es den Patienten, besser informierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Patientenautonomie und betont die Verantwortung der Gesundheitsdienstleister, den Zugang zu Patientenakten zu erleichtern. Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem transparenten und patientenzentrierten Gesundheitssystem.

Wichtig ist deshalb, dass bereits beim erstmaligen Anfordern der Unterlagen eine Prüfung dahingehend erfolgt, ob die Unterlagen vollständig sind. Denn ein weiteres Anfordern der Patientenunterlagen ist dann nicht mehr kostenlos, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Unterlagen nach erstmaliger Anforderung unvollständig übergeben wurden.

Es empfiehlt sich daher, bei dem Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehlers den beauftragten Rechtsanwalt mit der Anforderung der Patientenunterlagen zu betrauen. So kann der im Medizinrecht erfahrene Rechtsanwalt nach Eingang der Patientenunterlagen sogleich prüfen, ob diese vollständig übermittelt, oder Unterlagen vorenthalten wurden.

Ein solches Vorgehen spart dem Patienten Zeit und zugleich Geld.


Foto(s): Elke Romakowski


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