EugH Urteil zum VW Thermofenster und Klagen der DHU

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November 2022: Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um das sog. Thermo­fenster in Dieselautos von Volkswagen. Die Europarichter stufen das Thermofenster nun als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Das kann den Käufern von Diesel PKW von VW, Mercedes, Opel, Fiat, BMW u.s.w das Recht auf Nachbesserung, Rücktritt oder auch Schadenersatz geben. In jedem Fall hilft das Urteil bei Schadenersatzklagen gegen im Abgasskandal.

Was ist ein Thermofenster?

Das sogenannte Thermofenster ist eine Software zur Regulierung oder Abschaltung der Abgassreinigung bei Dieselmotoren im Fahrbetrieb. Diese von vielen Autobauern eingesetzte Software verringert die Abgasreinigung in Dieseln abhängig von der Außentemperatur, wodurch die Autos vor allem bei kaltem Wetter erheblich mehr Stickoxide ausstoßen. Konkret wird die Abgas­reinigung bei Außen­temperaturen unter 15 und über 33 Grad reduziert. In der Folge kommt es zur 8 bis 10 fachen Überschreitung der EU Grenzwerte für den N02 Ausstoß.

Erstes EuGH Urteil zum Thermofenster

Schon im Juli hatte der EuGH grundsätzlich gegen VW im Diesel - Abgasskandal entschieden und das sog. Thermofenster als unzulässig eingestuft. Damals ging es um Fälle aus Österreich. Volkswagen und zuvor Mercedes hatten dazu vorgetragen, dass seine Thermofenster den Motor vor unmittelbaren Risiken schützten. Insbesondere Daimler (nun Mercedes) hatte damit vor vielen Gerichte und auch dem Bundesgerichtshof in vielen Gerichtsverfahren Erfolg.

Die Rechtfertigung der Autohersteller, ein Thermofenster sei aus Gründen des Motorschutzes erforderlich, greife aber hier nicht, so der EuGH. Die Ausnahme gelte nicht für den Schutz vor Verschleiß und für die bloße Schonung des Motors, so das Urteil. Aber selbst wenn der Motorschutz an sich erfasst würde, ist eine Abschalteinrichtung, die den überwiegenden Teil des Jahres nicht funktioniere, nach Ansicht des Gerichts unzulässig.

Europäischer Gerichtshof, Urteile vom 14. Juli 2022, Rechtssachen C-128/20, C-134/20, und C-145/20

Worum ging es in dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof?

Im konkreten Fall ging es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik. Mit einem Bescheid des Kraftfahrt Bundesamtes wurde ein Volkswagen-Typ genehmigt, der mit dem Thermofenster ausgestattet ist. 

Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Behörden im Dieselskandal zulässig

Auch gemeinnützige Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dürfen gegen Entscheidungen von Behörden klagen, damit bestimmte Umweltstandards eingehalten werden.

In der Sache stellte der Europäische Gerichtshof ganz deutlich fest: Die Autohersteller dürfen die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen nicht aussetzen. Wenn wie in Deutschland zum Beispiel im Jahresdurchschnitt rund zehn Grad herrschen, würde die Abgasreinigung in Fahrzeugen von VW die meiste Zeit des Jahres nicht vollständig arbeiten. Das sei grundsätzlich unzulässig, weil das dem Ziel der sauberen Luft zuwider liefe. Solche Abschalteinrichtungen könnten also nicht gerechtfertigt sein.

Thermofenster nur zulässig, bei konkreten und erheblichen Motorschäden 

Diese Argument der Autohersteller lässt der EuGH nicht mehr zu bzw. schränkt es ausdrücklich ein. Nur bei konkreten und erheblichen Motorschäden, die ohne das Thermofenster als Abgasabschaltung bei bestimmten Temperaturen eintreten, kann es ausnahmsweise zulässig sein. Der jeweilige Motorhersteller muss dies allerdings nachweisen.

Kraftfahrttbundesamt (KBA) und das Verkehrsministerium müssen Modelle mit Thermofenster zurückrufen 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärte nun, das neue Urteil sei ein "Paukenschlag gegen Betrugsdiesel" und forderte von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass das Kraftfahrt-Bundesamt alle betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Hardware nachrüsten lassen müsse. 

Was sagt der EuGH (vom 8.11.2022) zum Schadenersatzanspruch im Dieselskandal?

Ob der Autokäufer im Dieselskandal einen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW, Daimler, Opel, Fiat u.a. Autohersteller hat, wenn das sog. Thermofenster verbaut ist, ist weiter offen und je Autohersteller unterschiedlich und im Einzelfall zu prüfen.

Die Frage ist, ob Autokäufer gegen die Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn in ihrem Wagen ein Thermofenster verbaut ist. Entsprechende Klagen liegen unter anderem beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser hat Schadenersatzklagen bislang insbesondere in Sachen Mercedes Benz zurückgewiesen. In den unteren Instanzen, also bei Klagen vor den Land- und Oberlandesgerichten ist die Frage umstritten. Eine Entscheidung des EuGH zur Schadenersatz-Frage steht noch aus. Der Bundesgerichtshof befasst sich in zwei Wochen das nächste Mal mit dem Thema.

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Foto(s): K. Steffan

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