Dieselskandal: Thermofenster unzulässig - EuGH-Urteil vom 14.07.2022

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Erneut ein verbraucherfreundliches Urteil vom Europäischen Gerichtshof in Sachen Dieselskandal

Mit Urteilen vom 14.07.2022, unter anderem in der Rechtssache C‑145/20, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Gelegenheit, sich zu den in wohl praktisch sämtlichen Dieselfahrzeugen verbauten Thermofenstern zu äußern.

In den von dem Obersten Gerichtshof Österreichs vorgelegten Fragen ging es insbesondere darum, ob die seinerzeit von Volkswagen verwendeten "Thermofenster" als Abschalteinrichtungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einzuordnen sind, was der EuGH in seiner Entscheidung nun bestätigte.

Absage an "Motorschutz-Ausrede"

Hersteller argumentieren stets, solche Einrichtungen seien zum Schutz des Motors erforderlichen, und berufen sich damit auf eine Ausnahmevorschrift der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Nach der Auffassung des EuGH kann eine solche Ausnahme jedoch nicht dazu führen, dass die Abgasreinigung praktisch immer ausgehebelt wird. Der EuGH führt hierzu aus:

"Eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, kann jedenfalls nicht unter die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 vorgesehene Ausnahme fallen.“


Das Urteil wird sicherlich in ganz Europa große Wellen schlagen. 

Hervorzuheben ist, dass aus der Rechtsauffassung des EuGH nicht unmittelbar geschlossen werden kann, dass Motoren- bzw. Fahrzeughersteller nun aufgrund sog. deliktischer Ansprüche Schadensersatz leisten müssen. Insoweit bleibt die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/20 abzuwarten, die sich mit der Frage befasst, ob den einschlägigen Verordnung drittschützende Wirkung zu kommt, und damit auch ein fahrlässiger Verstoß zur Begründung von Ansprüchen aus "unerlaubter Handlung" genügt.

Relevant dürfte das Urteil aber jedenfalls für alle Fahrzeugeigentümer sein, die innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre ein Fahrzeug erworben haben und somit noch Mängelrechte bzw. Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Denn das Fahrzeuge mit den oben genannten Thermofenstern "mangelhaft" sind, dürfte nach dem EuGH Urteil vom 14.07.2022 klar sein. Der EuGH weist auch darauf hin, dass es sich nicht lediglich um einen "geringfügigen" Mangel handelt.

Die Mangelhaftigkeit führt dazu, dass Fahrzeugkäufer gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist demnach nicht erforderlich. 

Im Klartext bedeutet das, dass der Rücktritt erklärt werden kann (Folge: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer), der Kaufpreis gemindert werden oder Nachlieferung eines mangelfreien, sprich neuen, Fahrzeugs verlangt werden kann.

Eigentümer von Dieselfahrzeugen sollten sich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich beraten lassen. Unsere Kanzlei mit Anwälten in dritter Generation bietet in sog. Dieselfällen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Die Entscheidung betrifft praktische sämtliche Dieselfahrzeuge, insbesondere auch Wohnmobile. Hierzu haben wir eine gesonderte Seite mit weiteren Informationen eingerichtet, die Sie unter www.womo-skandal.de erreichen können.

Eigentümer von Dieselfahrzeugen sollten sich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich beraten lassen. Unsere Kanzlei mit Anwälten in dritter Generation bietet in sog. Dieselfällen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Nicolas Gotzen war bereits an mehr als 300 Dieselverfahren beteiligt.

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Foto(s): geralt-9301 @ pixabay // Matheus Ferrero @ unsplash // eigene


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