EXACTECH CONNEXION GXL: SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD MÖGLICH

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Der Hersteller von Hüftgelenkprothesen Exactech hat erstmals im Juli 2021 eine weltweite dringende Sicherheitswarnung in Bezug auf die von ihr hergestellten Polyethylen-Hüftpfannen-Hüftinlays. Exactech hat diese Sicherheitswarnung für die folgenden Hüftgelenkskomponenten ausgesprochen: CONNEXION GXL, ACUMATCH, MCS und NOVATION.

Beweggrund dieser für den Hersteller schwerwiegenden Sicherheitswarnung war es, das es zu einer erhöhten Anzahl von Fällen gekommen ist, bei denen das Connexion GXL-Inlay einen frühen linearen und volumetrischen Verschleiß mit assoziierter periacetabulärer und proximaler Femurosteolyse aufwies. Betroffene Patienten müssen sich daher ggfls. einer umfassenden Revisionsoperation unterziehen um das betroffene Implantat entnehmen zu lassen. 

Für betroffene Patienten bedeutet dies, dass sie sich möglicherweise einer erneuten Hüftoperation unterziehen müssen, in deren Verlauf die schadhafte Hüftprothese ausgetauscht wird. Dies kann nach Ansicht von Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, schwerwiegende Folgen für betroffene Patienten haben. Die Anzahl an Eingriffen, die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können, ist begrenzt.

Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Patienten, denen eine Exactech Hüftprothese implantiert wurde bzw. die vermuten, ein schadhaftes Hüftimplantat bekommen zu haben, anwaltlichen Rat einzuholen. „Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf ein erhebliches Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden zu“, so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.

Patienten die vermuten, Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Sollten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung durchgesetzt werden. Die Kanzlei Bogdanow & Kollegen vertritt bereits betroffene Patienten. Unabhängig von dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung, bietet die Kanzlei Bogdanow & Kollegen eine kostenfreie unverbindliche Erstberatung an. 

Im Falle eines fehlerhaften Medizinproduktes (Hüftprothese), sind die Folgen für den Patienten oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhaltsaufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert, die wir Ihnen als Fachkanzlei für Medizinrecht in München, mit Zweigstellen in Berlin, Hamburg, Heidelberg und Potsdam bieten. Gerne können Sie uns daher Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Gelenkprothese" auf unserer Webseite ausfüllen und uns per Telefax/E-Mail zukommen lassen. Telefonisch stehen wir Ihnen unter 040/60940847 zur Verfügung. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Erstprüfung und Erstberatung erfolgt kostenfrei.






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