Geburtsschaden durch Cytotec – Schmerzensgeld bei unzureichender Aufklärung –Misoprostol

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Cytotec: Einsatz in der Geburtshilfe nur als Off-Label-Use  – kann sowohl zu Schädigungen des Kindes als der Mutter führen

Obwohl das Medikament Cytotec (mit dem Wirkstoff Misoprostol)  über keine Zulassung im Rahmen der Geburtshilfe verfügt, wird dieses Medikament seit Jahren von einer Vielzahl von Kliniken und Ärzten zur Einleitung der Wehen eingesetzt. Die Vergabe von Cytotec erfolgt obwohl bereits seit Jahren erhebliche Risiken für die Gesundheit des ungeborenen Kindes und der Mutter bekannt sind.   Erst ist im vergangenen Jahr haben sowohl der Bayerische Rundfunk, als auch die Süddeutsche Zeitung über schwere Komplikationen in einzelnen Fällen berichtet. Danach erlitten Mütter  im Zusammenhang mit dem Einsatz von Cytotec (Misoprostol) Gebärmutterrisse, Kinder erlitten aufgrund schwerer Komplikationen während der Geburt Hirnschäden wegen Sauerstoffmangels und wiesen Entwicklungsstörungen auf. 

Fehlende Risikoaufklärung - Wehensturm - Riss der Gebärmutter 

Bei der Vergabe von Cytotec ist umfassend nicht nur über den Nutzen der Anwendung, sondern auch über die besondere Risiken aufzuklären. Neben den Gefahren für Leib und Leben von Mutter und Kind ist insbesondere auch über die fehlende Zulassung des Medikaments im Bereich der Geburtshilfe aufzuklären. Französische und amerikanische Behörden haben bereits ausdrücklich vor der Verwendung von Cytotec zur Geburtseinleitung gewarnt . Auch der Hersteller des Medikaments warnt in dem Beipackzettel vor erheblichen Nebenwirkungen für Schwangere wie bspw. abnormen Kontraktionen der Gebärmutter, Uterusruptur, Tod des Fetus und Geburtsschäden 

Nach der Gabe von Cytorec kann es zu einem Riss der Gebärmutter, zum Platzen der Fruchtblase und zu einem Wehensturm kommen. Unter einem Wehensturm (hyperaktive Wehentätigkeit) versteht man krankhaft gesteigerte Wehen. Sie treten entweder zu häufig oder zu stark auf. Ein Wehensturm beeinflusst die Herztöne des Babys negativ.  Zudem haben die Medienberichte die oft mangelhafte Aufklärung der Patientinnen aufgedeckt und gezeigt, dass die Tabletten oft unsachgemäß geteilt wurden oder zu hoch dosiert wurden. 

Kostenfreie Erstberatung und Prüfung Ihrer Ansprüche und der Ihres Kindes

Sollte Ihnen während der Geburt Cytotec (Misoprostol) verabreicht worden sein, ohne Sie zugleich über die ganz erheblichen Risiken die mit einer solchen Medikation verbunden sind aufgeklärt zu haben, sollten Sie die Ihnen und Ihrem Kind möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Für eine kostenfreie Erstberatung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Dabei stehen geschädigten Patientinnen und den Kindern sowohl ggfls. Schmerzensgeldansprüche, als auch Ansprüche auf Ersatz der sonstigen Kosten zu (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall).

Im Falle einer unzureichenden Aufklärung über die Risiken des Medikaments und behandlungsfehlerhaften Verabreichung des Medikaments, sind die Folgen für die Betroffenen oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhalts- Aufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert, die wir Ihnen als Fachkanzlei für Medizinrecht in Hamburg, mit Zweigstellen in Berlin, München und Heidelberg bieten können. 

Sie können uns gerne per Telefon oder per E-Mail eine unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden – http://rae-bogdanow.de/online-anfrage – bzw. den Fragebogen „Arzthaftung“ – https://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Arzthaftung.pdf – ausfüllen und uns per E-Mail, Post oder Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Die Erstüberprüfung Ihrer Ansprüche erfolgt absolut kostenfrei.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bogdanow & Kollegen – Hamburg, München, Berlin, Heidelberg



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