Facebook- und Instagram: Konten nach Hack oder Sperrung wiedererlangen

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Die Zahl der gehackten oder gesperrten Facebook- und Instagram-Konten steigt. Immer mehr Personen sind Betroffen und meldeten sich in der Kanzlei AdvoAdvice. Doch es gibt Hoffnung: Unsere Erfahrungen zeigen, wie durch einen Anwalt der Zugang zu diesen Konten und Seiten wiederhergestellt werden konnte.

In der Zwischenzeit hat die Kanzlei AdvoAdvice in über 130 Fällen einen Erfolg erzielt und gesperrte oder gehackte Konten und Seiten für die Betroffenen zurückgeholt.

Welche Fälle gibt es?

Über die Vielzahl an bearbeiteten Fällen, lassen sich einige Fallgruppen aufdecken, die sich häufen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Alte E-Mail-Adresse und deaktiviertes Profil: Immer wieder melden sich Betroffene, die von einem eigentlich nicht mehr existenten Facebook-Profil überrascht werden. Die Personen hatten zwar mal einen Account, diesen dann jedoch vermeintlich gelöscht. Zumeist ist der Account nur deaktiviert worden. Gleichzeitig haben viele Betroffene ihren Facebook-Account mit einer Email-Adresse angelegt, die ebenfalls nicht mehr genutzt wird. Durch die Übernahme der alten Email-Adresse können damit alte Profile reaktiviert werden oder aktuelle Profile mit wenig Aufwand übernommen werden. Für Meta sieht dies dann wohl wie ein berechtigter Zugriff aus.
  • Konto gehackt und kurz darauf gesperrt: Ein häufiger Fall ist, dass Konten bei Meta gehackt werden und kurz darauf nicht mehr sichtbar sind. Dies hat oft etwas damit zu tun, dass die Hacker Content posten, der gegen die Gemeinschaftsrichtlinien von Meta verstößt (z.B. rechtswidrige Werbung) oder sogar strafbar ist (kinderpornografische und islamistische Inhalte etc.).
  • Konto gehackt und Werbeanzeigen geschaltet: Ein besonders heikles Problem tritt auf, wenn Hacker über einen privaten Facebook-Account den Zugriff auf eine Unternehmensseite und ein Werbemanager erhalten. Hier verursachen die Hacker oft Ausgaben über die hinterlegten Zahlungsmittel oder im Werbekonto. In zwei von uns bearbeiteten Fällen lagen die Werbeausgaben bei über 30.000 Euro, die letztlich erst einmal vom Profilinhaber gefordert werden. Hier geht es also nicht nur darum das Konto zurückzuerhalten, sondern auch darum die entstandenen Kosten loszuwerden, um den Werbemanager wieder nutzen zu können.
  • Konto gehackt – nichts passiert: Gerade Hacker die es auf ein konkretes Ziel wie Werbekonten u.ä. abgesehen haben, hinterlassen Profile nach einem Hack oftmals unverändert zurück. Problematisch ist, dass man von außen nicht unbedingt sehen kann, ob die Hacker im Profil aktiv sind oder ob nach dem Hack nichts weiter passiert.
  • Konten gehackt und Seiten und Business-Manager verändert: Aus einer ähnlichen Kategorie stammt das Problem, wenn Konten gehackt und die damit verknüpften Seiten oder Business-Manager getrennt und mit anderen Profilen verknüpft werden. Hier bringt das Rückerhalten des Accounts nur bedingt etwas, da der oftmals wichtigere Zugriff auf die Seiten und Business-Manager entweder gar nicht mehr oder nur noch mit eingeschränkten Rechten möglich ist. Auch hier geht die Bearbeitung über das Zurückholen der Konten hinaus.
  • Sperre wegen angeblicher Verstöße: Insbesondere im Business-Bereich kommt es immer wieder vor, dass Seiten wegen angeblicher Verstöße gegen die Gemeinschaftsrichtlinien gesperrt werden. Dies ist oft auf Beschwerden zurückzuführen. Hierbei wird aus „Jobvermittlung“ der Vorwurf des „Menschenhandels“ abgeleitet, aus „Secondhand-Ware“ der Vorwurf von „Fake-Artikeln“ und aus „Feuerwerkskörper“ der Verkauf von „Waffen und Munition“. Diese Vorwürfe müssen dann zielgerichtet entkräftet werden, um die Präsenz wieder online zu haben.
  • Crime-as-a-Service: Manchmal sind Hacker-Attacken kein Zufall, sondern maßgeschneiderte Auftragsarbeiten. Solche Angriffe können über das Internet heutzutage recht einfach in Auftrag gegeben werden. Hierbei wird oftmals gezielt auf bestimmte Bereiche des Profils Einfluss genommen und z.B. Nachrichten geschrieben, Chats oder einzelne Kontakte gelöscht oder diffamierende Posts abgesetzt. Dies ist für die betroffenen Personen zumeist mit erheblichen Schwierigkeiten im privaten Umfeld verbunden.

Über diese Fallgruppen hinaus gibt es jedoch immer wieder auch andere Konstellationen oder Besonderheiten.

Erste Versuche der Freischaltung oftmals erfolglos

So wie wahrscheinlich jede Person, deren Account bereits einmal gehackt worden ist, versuchen die meisten Betroffenen zunächst ohne anwaltliche Hilfe den Zugang wiederzuerhalten, indem sie die Anweisungen auf Facebooks Website folgen. Die Maßnahmen führen nach den Berichten von unseren Mandanten jedoch immer wieder in eine Sackgasse oder sind technisch nicht umsetzbar, da die Hacker die Email-Adressen ausgetauscht haben.

Wir empfehlen zudem, dass Betroffene eine E-Mail an impressum-support@support.facebook.com oder impressum@support.instagram.com schreiben und eine Frist zur Freigabe des Kontos (am Besten mit URL-Angabe) oder der Seite von fünf Tagen setzen. Dies hilft ggf. später bei der anwaltlichen Tätigkeit.

Letztendlich führt dies aber oft nicht dazu, dass Meta den Zugang wieder einräumt. In der Folge bleibt damit oftmals nur der Gang zum Rechtsanwalt. Um alle Chancen nutzen zu können, sollte man damit aber nicht zu lange abwarten. Beauftragen Sie die Kanzlei Advoadvice für weitere Hilfe gegenüber Meta.

Anwaltliche Hilfe gegenüber Meta

Unser Experte Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser nimmt sich der Thematik an und sucht den Besten Weg, um eine Lösung herbeizuführen. Wichtig ist, dass es hierbei kein „Schema-F“ gibt, sondern der beste Weg immer abhängig ist von der Wichtigkeit des Kontos oder der Seite, dem zeitlichen Ablauf und den Mitteln die aufgewendet werden sollen.

Denkbar ist eine außergerichtliche Hilfe ebenso wie im ersten Monat nach Kenntnis des Problems auch ein Vorgehen über eine sog. Einstweilige Verfügung, also einem gerichtlichen Eilverfahren. Nach dem Ablauf der Monatsfrist ist gerichtlich nur der Weg über eine „normale“ Klage möglich, was aber auch wieder Vorteile hat, da die Ansprüche so vollumfänglich und nicht nur der „eilige“ Aspekt geltend gemacht werden können. Hier ist insbesondere an Zahlungsansprüche oder die Abwehr von solchen Ansprüchen zu denken.

Nach unserer Erfahrung führen alle Wege zum Erfolg, da Meta offenkundig auch kein Interesse an gehackten oder rechtswidrig gesperrten Accounts und Seiten hat. Aufgrund der Dimension des Unternehmens bestehen bei der Anspruchsdurchsetzung aber auch immer wieder Herausforderungen, die es mit ruhiger Hand zu meistern gilt.

Fazit

Ob Ihr Facebook- oder Instagram-Konto gehackt wurde oder aus anderen Gründen gesperrt ist – die Kanzlei AdvoAdvice steht Ihnen zur Seite. Selbst betroffenen Personen, die nicht mehr in Deutschland wohnen oder in ihrem Land keine anwaltliche Hilfe finden konnten, können wir in der Regel weiterhelfen.

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser äußert dazu: „Wir kämpfen hier für alle betroffene Personen und Unternehmen gleichermaßen. Egal, ob es sich um einen gerade erst eröffneten privaten Account oder um ein unternehmerisches Konto mit einer entsprechenden Reichweite und wirtschaftlicher Relevanz handelt, setzen wir Ihre Rechte gegenüber Meta auf dem für Sie am besten geeigneten Weg durch.“

Gerne können Sie uns unter 030 / 921 000 40 oder info@advoadvice.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung kontaktieren. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn eine solche vorliegt. Dies klären wir gerne für Sie ab.

Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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