Fällt der EuGH eine endgültige Entscheidung über den Nutzungsersatz im Abgasskandal?

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In dem Skandal um VW-Dieselmotoren, Abschalteinrichtungen und Schummelsoftware entscheiden viele Gerichte zugunsten der geschädigten Dieselkäufer und sprechen ihnen Schadensersatz zu. Die Kläger erhalten den Kaufpreis ihres Fahrzeugs abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück. Der Europäische Gerichtshof soll nun darüber entscheiden, ob Verbraucher diesen Ersatz zahlen müssen.

Bisher war es so, dass Verbraucher, denen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB anerkannt wurde, für die Nutzung ihres Fahrzeuges aufkommen mussten. Dies nennt sich Nutzungsersatz bzw. Nutzungsentschädigung und berechnet sich aus dem Bruttokaufpreis in Abhängigkeit zu der gefahrenen Strecke und der potentiellen Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges. 

Es gibt jedoch einige Urteile, die davon absehen, dass der Diesel-Besitzer diese Entschädigung zahlen muss (s. LG Augsburg, 14.11.18 – 21 O 4310/16; LG Augsburg, 05.12.18 – 21 O 3267/17; OLG Karlsruhe, 24.05.19 – 13 U 144/17, 13 U 167/17, 13 U 16/18).

Aufgrund der unterschiedlichen Beantwortung der Frage zum Nutzungsersatz möchte ein Richter vom Landgericht Erfurt, dass der Europäische Gerichtshof dem nachgeht und somit für mehr Rechtssicherheit sorgt. 

Sollte dies in einem beschleunigten Verfahren geklärt werden, könnte sogar noch dieses Jahr eine Entscheidung feststehen. Im Falle einer Entscheidung zu Gunsten der Dieselkäufer könnte es für die Automobilhersteller teuer werden, denn es würde bedeuten, dass Klägern der gesamte Kaufpreis erstattet werden müsste. Bisher ist es eine häufige Vorgehensweise der Konzerne, einen Vergleich mit dem Geschädigten zu erzielen, um die Anzahl der Verfahren und die damit verbundenen Urteile kleinzuhalten. 

Sollte der EuGH nun gegen den Nutzungsersatz entscheiden, bleibt abzuwarten, ob sich die Verbraucher weiterhin auf einen Vergleich einlassen.

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