Fahrlässige Tötung - schnelle Hilfe vom Fachanwalt

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Bei einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr gemäß § 222 StGB sollten Sie schnell einen Fachanwalt für Strafrecht und/oder Verkehrsrecht kontaktieren - rät Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (bei Münster, Dülmen, Ahaus, Borken). Es droht harte Bestrafung.  

Bereits sogenannte „Jedermann“-Fehler werden mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft, wenn der Tat leichte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zugrunde liegen, wie z.B. der vergessene Blick beim Abbiegevorgang oder Rückwärtsfahren. Tritt Übermüdung hinzu, wie z.B. Sekundenschlaf, kommt eine Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315 c StGB in Betracht und das Strafmaß erhöht sich grundsätzlich entsprechend. Auch bei Unfallflucht (§ 142 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) und Alkohol und Drogen am Steuer zusätzlich zur Tötung werden die Strafen härter. Wer z.B. eine fahrlässige Tötung im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt / Straßenverkehrsgefährdung ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration begeht, muß sogar als unbescholtener Bürger sofort mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung rechnen. 

In jedem Fall drohen jedem Unfallfahrer, der einen oder mehrere Menschen ohne Absicht mit dem Auto oder LKW oder Motorrad tötet, zusätzlich zur Strafe die Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfristen für weit über ein Jahr (§§ 69, 69 a StGB).

Ablenkung durch Mobiltelefon führt ins Gefängnis      

Sogar die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr nach Ablenkung durch einen Handy-Verstoß zieht in Zukunft eine Freiheitsstrafe nach sich. Der Angeklagte vor dem LG Paderborn tötete durch die Ablenkung von SMS und Chatnachrichten in einer langgezogenen Kurve eine Mutter; zwei kleine Kinder verletzte er schwer. Das Landgericht verurteilte den Fahrer zu 21 Monaten Gefängnis – ohne Bewährung. Das OLG Hamm bestätigte das Urteil in der Revision als rechtsfehlerfrei. (OLG Hamm, Beschl. v. 8.03.2022 – III-4 RVs 13/22). Es war also aus Sicht der Richter juristisch in Ordnung, den bisher unbescholtenen Fahrer als Ersttäter in Haft zu stecken.  

Der Fahrer hatte früh ein Geständnis abgelegt, 10.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt und war weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich vorbelastet. Sozial war der Unfallfahrer voll integriert und eine günstige Sozialprognose konnte gestellt werden. Damit lagen besondere Umstände vor, welche die Strafaussetzung der Freiheitsstrafe rechtlich zugelassen hätte. Das Landgericht lehnte Bewährung dennoch ab. Der Mann muß ins Gefängnis. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe sei zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sei (§ 56 Abs. 3 StGB), so das Gericht. Insbesondere der Verstoß gegen das Verbot, elektronische Geräte wie Mobiltelefone aufzunehmen und zu bedienen (§ 23 Abs. 1a StVO), stelle sich hier als besonders schwerwiegend dar. Die Tat sei Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nehme und von vorneherein auf die Aussetzung einer etwaigen Freiheitsstrafe zur Bewährung vertraue.

Diese harte Entscheidung wird die künftige Rechtsprechung bei Unfällen nach Handy-Nutzung prägen. Mal eben schnell per WhatsApp eine Nachricht verschickt oder gelesen und dann einen Unfall gebaut?  Der Maßstab für das, was als Strafe tat- und schuldangemessen ist, wird sich ändern - es wird nämlich härter. 

Hilfe vom Fachanwalt

Wenn Ihnen eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr vorgeworfen wird, wenden Sie sich sofort an einen Spezialisten im Verkehrsrecht und Strafrecht. Versierte Fachanwälte werden schnell erkennen, ob es Verteidigungsansätze für Einstellung oder Freispruch gibt (Unvermeidbarkeit der Kollision? Eigene Schäden durch den Unfall?) oder hilft, eine möglichst milde Strafe zu bekommen. Reden Sie auf gar keinen Fall mit der Polizei - am Ende entscheiden ganz feine Details, ob ein einmaliger kleiner Fehler für Sie schwere Folgen haben wird oder nicht. 

Heiko Urbanzyk ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Er hat in den letzten Jahren viele Fälle mit Tötung im Straßenverkehr verteidigt. Verteidigung und Kontakt ist bundesweit möglich per e-mail, Telefon, Signal, WhatsApp, Webakte.  

Foto(s): Privat

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