Fahrradunfall mit Schädel-Hirn-Trauma - 20.000 € Schmerzensgeld

  • 1 Minuten Lesezeit

Was war passiert?

Die Klägerin stürzte nach einer Kollision mit einem Auto. Der Autofahrer übersah beim Rechtsabbiegen auf einer Kreuzung die geradeaus fahrende Radfahrerin. Diese stürzte auf den Hinterkopf und verletzte sich schwer.

Welche Verletzungen hatte die Radfahrerin?

Die Fahrradfahrerin zog sich unter anderem 

  • ein Schädel-Hirn-Trauma
  • eine Kopfplatzwunde und
  • eine LWS-Prellung

zu.

Die Klägerin war nach dem Unfall 9 Tage im Krankenhaus und danach noch einen weiteren Monat arbeitsunfähig.

Höhe des Schmerzensgeldes

Das OLG Nürnberg sprach der Klägerin ein Gesamtschmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zu.

Kriterien für die Bemessung des Schmerzensgeldes 

Das Gericht bewertete die Art und den Umfang der Verletzungen, welche die Fahrradfahrerin sich beim dem Sturz zugezogen hat. Außerdem wurden die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bewertet.

Erhöhend bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde berücksichtigt, dass die Verletzung ursächlich für den Verlust des Geruchssinns war. 

Dieser Dauerschaden hat sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes ausgewirkt. Zuletzt sah des Gericht auch das Verhalten des Autofahrers als besonders fahrlässig an, was ebenfalls berücksichtigt wurde. 

Kein Helm 

Die Versicherung des Unfallverursachers versuchte der Klägerin ein Mitverschulden anzulasten, da sie keinen Fahrradhelm getragen hat. Dass die Klägerin zum Unfallzeitpunkt keinen Helm getragen hat, bewertete das Gerichts allerdings nicht zulasten der Klägerin. Es gibt keine Helmpflicht für erwachsene Fahrradfahrer und im allgemeinen alltäglichen Straßenverkehr sei es auch unüblich, dass erwachsene Fahrradfahrer Helme tragen würden. 

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.08.20, 13 U 1187/20 

Foto(s): RAin Stefanie Helzel

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