Fahrverbot des Berufskraftfahrers

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Spediteur Achim hat folgendes Problem: Da sein Fahrer Harry auf einer Privatfahrt wiederholt ordentlich zu schnell war, wurde dem Harry die Weiterfahrt für 12 Monate untersagt. Gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid hatte Harry zwar Einspruch erhoben, allerdings war er hierbei viel zu langsam und so versäumte er die Einspruchsfrist. Nachdem nun das Fahrverbot bestandskräftig wurde, offenbarte sich Harry. Achim fragt nun an, wie er auf die Situation reagieren kann. Er kann dem Harry jedenfalls, jenseits von seinem Truck, keinen Arbeitsplatz anbieten.

Da dem Harry aufgrund des behördlichen Verbotes das Lenken des LKW untersagt ist, kann dieser seine vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen. Während man bei einem kurzfristigen Fahrverbot von einem Monat eventuell noch philosophieren kann, mit welchen Tricks man die missliche Lage überbrücken könnte, wird es bei einem längerfristigen Fahrverbot schwer. In einem solchen Fall dürfte wohl die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstehen. Das kann mittels Aufhebungsvertrag oder Kündigung geschehen. Da sich der zugrundeliegende Sachverhalt außerhalb des Dienstes abgespielt hat, würde es sich im rechtlichen Sinne um eine personenbedingte Kündigung handeln. Hier ist von Interesse, dass vor einer solchen Kündigung nicht abgemahnt werden muss. Ob man sogar eine fristlose Kündigung aussprechen kann, hängt dagegen von den weiteren Umständen ab. Kann kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden, spricht dies für eine fristlose Kündigung. Eventuell hat jedoch Harry noch verfügbaren Urlaub. Sollte dies der Fall sein, müsste also geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung – welche die Urlaubsgewährung einschließt – bis zum Ablauf der Kündigungsfrist möglich ist. Als Alternative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses käme auch das bloße Nichtstun in Betracht. In dem Fall würde das Arbeitsverhältnis auf dem Papier zwar weiterlaufen, Achim bräuchte allerdings nichts zahlen. Wenn Harry nicht fahren darf, kann er nämlich keine Vergütung verlangen – ganz nach dem Motto: keine Leistung – keine Kohle.


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