Fahrverbot für Fahrer mit "Vorgeschichte"
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Gibt es ein Fahrverbot für Fahrer mit "Vorgeschichte"?
Wer beim Autofahren telefoniert, kann nicht nur eine Geldbuße und Punkte in Flensburg bekommen, sondern auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten. So ist es z.B. wenn beim Telefonieren am Steuer der Fahrer andere gefährdet oder einen Unfall verursacht. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen zwei Punkte und € 150,-
Aber: Auch wenn nichts passiert, ist ein Fahrverbot als Denkzettel möglich, wenn Fahrer zuvor schon beharrlich Pflichten im Verkehr verletzt hatte. Das bayerische Oberlandesgericht sah einen solchen Fall bei einem Fahrer, der im Jahre 2019 sein Handy im Auto genutzt hatte und bereits im Jahr 2018 vier mal aufgefallen war, einmal ebenfalls wegen unzulässiger Handynutzung, dreimal wegen Tempoverstößen. Hier wurde ein Fahrverbot verhängt, BayOLG Ob OWi 1997/19.
Wie definiert man Beharrlichkeit: Beharrlichkeit ist dann gegeben, wenn ein Fahrer wiederholt mit Verstößen gegen das Gesetz auffällt. In diesem Fall wird dem Verkehrsteilnehmer nachgesagt, dass es ihm an der erforderlichen Rechtstreue im Straßenverkehr fehlt, also ihm seine bisherigen Verstöße scheinbar gleichgültig sind und z.B. Verwarngelder billigend in Kauf nimmt. Bei einer großen Häufung von solchen Taten kann es also durchaus vorkommen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, so auch das VG Berlin Aktenzeichen 11L 432/16.
Georg Wegmann Rechtsanwalt, Nettetal
zugl.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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