Fahrverbote kommen – Dieselfahrzeuge schnell zurückgeben

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Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig

Jetzt ist es im doppelten Sinne amtlich: Fahrverbote für dreckige Dieselfahrzeuge sind nur noch eine Frage der Zeit.

Einerseits hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.02.2018 entschieden, dass Kommunen Fahrverbote verhängen können und auch müssen, um zügig die Luftqualität in den Städten zu verbessern, andererseits hat die Bundesregierung angekündigt, dass sie eine blaue Plakette einführen will.

Verbraucher sind die Leidtragenden

Damit sind wieder einmal die Verbraucher die Dummen, die der Täuschung der Automobil-Konzerne auf den Leim gegangen sind, dass die Dieseltechnologie sauber ist. Sie werden mit ihren Dieselfahrzeugen in vielen Innenstädte nicht mehr fahren können. Am schlimmsten sind diejenigen dran, die in einer betroffenen Stadt arbeiten. Sie werden ihren Arbeitsweg in Zukunft wohl mit öffentlichen Verkehrsmittel bestreiten müssen. Hinzu kommt, dass betroffene Fahrzeuge natürlich stark an Wert verloren haben, wenn sie überhaupt noch im Inland verkäuflich sind. Laut Bundesverwaltungsgericht müssen Dieselbesitzer die Wertverluste hinnehmen. Durch die Fahrverbote entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinden oder den Staat.

Haftung der Fahrzeughersteller

Was liegt da näher, als diejenigen haftbar zu machen, die für das Dilemma verantwortlich sind: die Automobilhersteller. Allen voran natürlich die Volkswagen AG, die für die illegale Abschalteinrichtung in ihren Marken VW, Porsche, Audi, Skoda und SEAT wegen Betruges und sittenwidriger Schädigung haftet. Dies gilt auch dann noch, wenn schon ein Software-Update aufgespielt worden ist, denn die Fahrzeugbesitzer haben durch das Software-Update nicht auf ihre Schadensersatzansprüche verzichtet, da sie gezwungen waren, das Software-Update aufspielen zu lassen, um eine amtliche Stilllegung ihrer Fahrzeuge zu vermeiden.

Nicht nur Volkswagen betroffen

Aber nicht nur die Dieselfahrzeuge von Volkswagen, sondern alle Dieselfahrzeuge mit Ausnahme der Euro-Norm 6 werden von den Fahrverboten betroffen sein. Fahrverbote begründen für sich alleine leider keine Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller. Es muss schon ein besonderer Rechtsverstoß vorliegen. Meiner Auffassung besteht dieser darin, dass viele Automobilhersteller unzulässig weite Thermofenster installiert haben, in denen die Abgasreinigung gedrosselt oder gar ganz abgeschaltet wird. Die einschlägige EU-Verordnung lässt zwar Thermofenster zu, aber nur in Ausnahmefällen, etwa dann, wenn andernfalls Schäden am Motor entstehen. Dies kann z. B. bei niedrigen Temperaturen der Fall sein, weil sich dann Rückstände bilden können. Die Software vieler Fahrzeuge ist allerdings so programmiert, dass sie die Abgasreinigung nicht erst dann reduziert oder ausschaltet, wenn die Umwelteinflüsse dies erfordern, sondern schon viel früher, um den Verbrauch von AdBlue und Kraftstoff zu verringern. Umweltschutz sieht anders aus!

Schadensersatz verlangen!

Betroffene Fahrzeugbesitzer sollten von den Herstellern den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Herausgabe des Fahrzeuges zurückverlangen. Dies ist bis zu zehntausend Euro günstiger als das Fahrzeug zu verkaufen – wenn sich überhaupt noch ein Käufer für das Dieselfahrzeug finden lässt.



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