Fahrverbote zulässig? BVerwG entscheidet

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entscheidet unter dem Az. 7 C 26.16 demnächst darüber, ob Fahrverbote ein zulässiges Mittel sind, um im Rahmen von Luftreinhalteplänen die Einhaltung von Immisionsgrenzwerten für Stickstoffdioxid sicherzustellen.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V., ein staatlich anerkannter Verbraucherschutzverband, hatte das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, einen Luftreinhalteplan nachzubessern und hierbei Fahrverbote nicht vorneherein auszuschließen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Klage stattgegeben (VG Düsseldorf – 3 K 7695/15).

Am 22.2.2018 wird hierzu die erste mündliche Verhandlung vor dem BverwG in Leipzig stattfinden. Eine Entscheidung muss an diesem Tag aber noch nicht gefällt werden. Das BverwG entscheidet aber nur, ob Fahrverbote im Grundsatz ein zulässiges „Werkzeug“ sind, um die Einhaltung von Grenzwerten zu erreichen und nicht, ob das im konkreten Fall auch geschehen muss. Angesichts der Tatsache, dass unzählige Bürger ihren Arbeitsplatz mit dem KfZ erreichen und viele Betriebe ihre Last- und Lieferwagen existentiell benötigen, sind Fahrverbote ein schwerwiegender Eingriff.

Die Deutsche Umwelthilfe wird im Übrigen auch kritisch gesehen. Sie hat Spenden von Herstellern von Dieselrußfiltern angenommen. Zudem arbeitet die Deutsche Umwelthilfe mit Toyota zusammen. Die Modelle von Toyota wurden im Gegensatz zu denen anderer Hersteller aber nicht streng geprüft. Dieses Wissen hilft Diesel-Besitzern allerdings nicht. Maßgeblich ist, dass die Gesetzgebung strenge Grenzwerte erlassen hat und der Schadstoffausstoß von Dieseln dazu beiträgt, die Grenzwerte zu sprengen. Unzumutbar ist es, die nachteiligen Folgen dieser Gemengelage allein den Verbrauchern aufzubürden.

Wer einen Diesel gekauft hat, durfte davon ausgehen, ihn auch fahren zu dürfen. Wer jetzt in diesem Vertrauen enttäuscht wird, darf nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Schweers alle rechtlichen Mittel ergreifen, um seine legitimen Interessen zu wahren. Für Diesel-Besitzer, die den Kauf mit einem Kredit finanziert haben, ist vor allem der „Diesel-Widerrufsjoker“ interessant.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin. 



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