Fairplay und Taktik bei Unterhaltszahlungen

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Das Unterhaltsrecht regelt die finanzielle Unterstützung von Kindern und Ehegatten nach einer Trennung oder Scheidung. In der Praxis gibt es oft die Wahrnehmung, dass Partner im Unterhaltsrecht benachteiligt werden können. Doch eine faire Berechnung der Unterhaltszahlungen berücksichtigt sowohl das Einkommen und Vermögen beider Elternteile als auch die Erwerbspflichten des Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.

Bei der Berechnung von Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung ist es wichtig, dass eine faire und ausgewogene Vorgehensweise gewählt wird. Insbesondere in Fällen, in denen ein Partner alleinverdienend war und der andere Partner den Haushalt geführt hat, kann es schwierig sein, eine gerechte Unterhaltszahlung zu finden. In diesem Artikel sollen daher Taktik und Fairplay bei der Unterhaltsberechnung in solchen Fällen beleuchtet werden.

Grundsätzlich muss bei der Berechnung von Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung das Einkommen und Vermögen beider Partner berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass auch der Partner, der den Haushalt geführt hat, eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten sollte. Hierbei muss jedoch auch darauf geachtet werden, dass der alleinverdienende Partner nicht übermäßig belastet wird.

Um eine faire Unterhaltsberechnung zu erreichen, sollten beide Partner eine kooperative Haltung einnehmen. Das bedeutet, dass beide Parteien bereit sein sollten, miteinander zu kommunizieren und gemeinsam eine Lösung zu finden. Eine solche Haltung kann dazu beitragen, dass sich beide Parteien fair behandelt fühlen und dass das Verhältnis zwischen ihnen nicht unnötig belastet wird.

Es ist jedoch auch wichtig, dass die Rechte und Pflichten beider Partner respektiert werden. Der Partner, der den Haushalt geführt hat, hat in der Regel keine Erwerbsobliegenheit und sollte daher nicht unnötig unter Druck gesetzt werden, einen Job anzunehmen. Gleichzeitig sollte jedoch auch der alleinverdienende Partner nicht unnötig belastet werden und in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ein mögliches Vorgehen bei der Unterhaltsberechnung in solchen Fällen könnte darin bestehen, anwaltlich unterstützt zwischen den ehemaligen Partnern eine Unterhaltsvereinbarung zu treffen. Eine solche Vereinbarung kann dazu beitragen, dass beide Parteien sich fair behandelt fühlen und dass die finanziellen Belastungen für beide Partner angemessen sind. Es ist jedoch wichtig, dass die Vereinbarung sorgfältig ausgearbeitet wird und dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen.

Insgesamt ist es wichtig, dass bei der Unterhaltsberechnung nach einer Trennung oder Scheidung eine kooperative Haltung eingenommen wird und dass die Rechte und Pflichten beider Partner respektiert werden. Eine faire und ausgewogene Vorgehensweise kann dazu beitragen, dass sich beide Parteien fair behandelt fühlen und dass das Verhältnis zwischen ihnen nicht unnötig belastet wird.

Eine Benachteiligung kann dann auch durch das Sorge- und Umgangsrecht entstehen und die Unterhaltsvorstellungen beeinflussen. Es ist wichtig, dass im Unterhaltsrecht eine faire und ausgewogene Berechnung der Unterhaltszahlungen erfolgt.



Foto(s): Torge Niemann

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