Falsch berechnete oder ungerechtfertigte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern

  • 3 Minuten Lesezeit

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen erläutern, wie Sie den bankseitigen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abwehren  bzw. wie Sie ggf. eine zu Unrecht gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurückfordern können. Als Ihr Experte im Bankrecht, Dr. Michel de Araujo Kurth, erkläre ich Ihnen kurz und bündig, was Sie hierzu wissen sollten.

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Was versteht man unter Vorfälligkeitsentschädigung?


Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt normalerweise an, wenn der Darlehensnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt. Er soll den Kreditgeber für den wirtschaftlichen Verlust entschädigen, den dieser infolge des Zinsverlustes erlitten hat, der eine unmittelbare Folge der vorzeitigen Darlehensrückzahlung durch den Kreditnehmer ist. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann auch als eine Art "Strafzahlung" gesehen werden. Der Anspruch auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist seitens des Kreditinstituts allerdings nur dann berechtigt, wenn es gewisse gesetzliche Vorgaben einhält. Tatsächlich sind die Hürden hier weitaus höher als man vielleicht annehmen würde.

Die wichtigsten Ursachen für einen unberechtigten Vorfälligkeitsentschädigungsanspruch


Die häufigste Ursache für eine unberechtigte Vorfälligkeitsentschädigung sind lückenhafte Vertragsinformationen.

Achten Sie besonders auf:

Laufzeit des Vertrags: Ist diese klar definiert?
Kündigungsrechte: Sind Ihre Rechte und Pflichten bei einer Kündigung eindeutig dargestellt?
Berechnung der Entschädigung: Wurde Ihnen transparent erklärt, wie die Entschädigung berechnet
wird?

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Rechtliche Hinweise zu Kreditverträgen

Rechtliche Hinweise zu Vorgaben in Darlehensverträgen

Wenn einer dieser drei Vorgaben von der Bank nicht eingehalten wurde, kann der Vorfälligkeitsentschädigungsanspruch ausgeschlossen sein. In letzter Zeit hat sich gezeigt, dass insbesondere Genossenschaftsbanken in Ihren Kreditverträgen anfechtbare Formulare verwendet haben, die nach Auffassung der Rechtsprechung einen Vorfälligkeitsentschädigungsanspruch ausschließen können. Dieses Problem tritt insbesondere bei Verträgen auf, die nach dem 21. Juni 2016 abgeschlossen wurden.

Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung häufig falsch


Tatsächlich ist in vielen Fällen die von Banken berechnete Vorfälligkeitsentschädigung höher als die korrekt berechnete Summe. Ein alarmierender Befund, der Sie aufhorchen lassen sollte. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich an einen Anwalt für Bankrecht zu wenden, um zu prüfen, ob die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall ausgeschlossen ist oder ob diese zu hoch berechnet wurde.

Möglichkeit der Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung

Wie bereits angedeutet, können Sie eine ggf.  zu Unrecht gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Wichtig ist hierbei, dass Sie alle Unterlagen und Korrespondenzen mit Ihrer Bank sorgfältig aufbewahren. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Bankrecht kann Sie bei der Geltendmachung Ihrer Anspruch unterstützen.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern


Die Regelverjährungsfrist für Zahlungsansprüche (u.a.) beträgt nach dem deutschen Zivilrecht drei Jahre. Solange haben Sie in der Regel Zeit, um eine zu Unrecht gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzufordern. Bevor Sie diesen Schritt allerdings ergreifen, sollte Sie die Erfolgsaussichten von einer Anwältin oder einem Anwalt für Bankrecht vorher prüfen lassen. Bei unzureichenden Vertragsinformationen haben Sie gute Chancen auf eine Rückzahlung.

Unberechtigte Vorfälligkeitsentschädigung abwehren


Zusammenfassend lässt sich sagen: Als Darlehensnehmer haben Sie starke rechtliche Mittel an Ihrer Seite. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist kein unausweichliches Schicksal. Mit der richtigen Herangehensweise und professioneller Unterstützung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Bankrecht können Sie Ihre Interessen gegenüber dem Kreditinstitut erfolgreich durchsetzen.

Telefonische Ersteinschätzung durch Anwalt für Vorfälligkeitsentschädigung
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Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zur Abwehr von Vorfälligkeitsentschädigungsansprüchen an. In diesem Gespräch erörtern wir die Erfolgsaussichten einer möglichen Vertretung in Ihrem speziellen Fall. Sollten sich berechtigte Möglichkeiten zur Anfechtung ergeben, stehen wir Ihnen zur Seite, um diese Ansprüche effektiv gegenüber Ihrem Kreditinstitut durchzusetzen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Rechte zu verteidigen und sich in dieser komplexen Angelegenheit professionell beraten zu lassen.

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