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Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: Das Wichtigste über die Voraussetzungen, Kosten und Berechnung

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Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: Das Wichtigste über die Voraussetzungen, Kosten und Berechnung

Möchten Sie vorzeitig aus Ihrem Darlehensvertrag aussteigen? In diesem Fall kann die Bank die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wie hoch diese ausfällt und was Sie als Verbraucher sonst noch wissen sollten, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Fakten

  • Bei einer vorzeitigen Kündigung oder Zurückzahlung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) verlangen.
  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Kredit.
  • Bei einer variablen Zinsvereinbarung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
  • Die VFE darf bei herkömmlichen Ratenkrediten 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages nicht übersteigen.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung von einem Rechtsanwalt berechnen.
  2. Kontaktieren Sie einen Anwalt, wenn Sie den Vertrag prüfen lassen möchten

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Aufnahme eines Kredites kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, doch im Grunde funktioniert es immer gleich. Der Verbraucher leiht sich das Geld von der Bank und vereinbart im Gegenzug, dass er den Betrag in festgelegten Raten plus Zinsen zurückzahlt. Entschließt er sich nun dazu, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen oder zu kündigen, würde der Bank aufgrund dessen ein Teil des vertraglich garantierten Zinsgewinns entgehen. Um diesen Verlust auszugleichen, kann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) verlangen.

Kreditnutzung
Nutzung für Kredite (Quelle: Kreditheld.de)

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

ie Höhe hängt von der Methodik der Berechnung ab. Rechtlich sind die sog. Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode als Grundlage für eine Berechnung anerkannt.

Aktiv-Aktiv-MethodeAktiv-Passiv-Methode
Entgangene Zinserträge der Bank werden mit denen eines neuen Darlehensvertrages verglichen.Tilgung, Zins und Restschuld des aktuellen Vertrages werden mit den Zinserträgen eines neuen Vertrages verglichen.

Zudem muss die Bank von den entgangenen Zinseinnahmen der vorzeitigen Vertragsauflösung einige Punkte abziehen:

  • Verwaltungskosten
  • Risikokosten
  • Zinsen

Welche Höhe eine geforderte Vorfälligkeitsentschädigung nicht überschreiten darf, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar definiert. Wird ein Verbraucherdarlehen vorzeitig gekündigt, darf die berechnete Vorfälligkeitsentschädigung höchstens ein Prozent der Restschuld, also der vorzeitig zurückgezahlten Summe, betragen. Bei einer Restlaufzeit des Darlehens von unter einem Jahr darf der Betrag 0,5 Prozent von der Restschuld nicht überschreiten (§ 502 BGB). Baufinanzierungen sind von dieser Regelung aber ausgenommen (§ 503 BGB), denn sie werden über ein Grundpfandrecht besichert.

Wann muss keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden?

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Hierzu gehören beispielsweise Darlehensverträge, die nach einer zehnjährigen Zinsbindung ohne Zahlung einer Entschädigung gekündigt werden können. Bei der Kündigung von Verträgen mit variablen Zinssätzen muss ebenfalls keine VFE gezahlte werden. Bei solchen Verträgen werden die Zinssätze regelmäßig angepasst.

Auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass der Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen muss. Die falsche Belehrung sorgt nämlich dafür, dass der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann.

Zudem können sich Kreditnehmer und Kreditgeber darauf einigen, dass bei der Vertragsauflösung, Neuverhandlung oder Rückzahlung keine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) gezahlt werden muss.

Foto(s): ©Pixabay/Bru-NO

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