Familiengerichtliche Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages durch eine BGB-Gesellschaft
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In dem Verfahren, das dem OLG Nürnberg zur Entscheidung vorlag (Beschluss vom 04.10.2012 - 15 W 1623/12), bilden Eltern gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gegenstand dieser Gesellschaft war die Vermögensverwaltung, die Veräußerung von Grundstücken war jedoch nicht Geschäftsgegenstand dieser Gesellschaft. Das OLG Nürnberg gelangte zu der Ansicht, dass, auch nach Änderung der Rechtsprechung zur Rechtsstellung der BGB-Gesellschaft, in diesem Fall die Eltern der familiengerichtlichen Genehmigung des Grundstücksveräußerungsgeschäfts bedürfen.
Rechtsanwältin Cordula Alberth
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