Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei ausländischen Versicherern ein Problem

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind auch bei ausländischen Versicherern ein Problem

Nicht nur Versicherungen mit Firmensitz in Deutschland bieten auf dem deutschen Marke Lebensversicherungen an. Die steigende Vielfalt ist in der Regel eher als ein Vorteil zu betrachten. Die Anpassung der Verträge an die deutsche Rechtsprechung hat jedoch dazu geführt, dass sich auch in Verträgen ausländischer Versicherer fehlerhafte Formulierungen zum Widerruf der Lebensversicherungen befinden können.

Ist unklar, wann die Frist für den Widerruf beginnt oder endet, sind die Verträge juristisch betrachtet fehlerhaft und den Versicherungsnehmern steht auch nach Jahren noch das Recht auf einen Widerruf der Lebensversicherung zu. Diese Option rechnet sich zum Beispiel bei steigenden Beiträgen und gleichzeitig sinkenden oder stagnierenden Renditen.

Klagen können an einem deutschen Gericht eingereicht werden

Obwohl deutsche Gerichte und auch der Europäische Gerichtshof bereits verbraucherfreundliche Urteile zum Widerruf von Lebensversicherungen gefällt haben, gibt es noch immer Versicherungsgesellschaften, die sich dieser Rechtsprechung nicht anschließen möchten.

Wie ist in diesen Fällen bei ausländischen Versicherern zu verfahren?

Die Antwort auf diese Frage zeigt sich am einfachsten anhand eines Beispiels des Landgerichts in Ravensburg. Zivilklage erhoben wurde dort gegen die Vienna-Life AG, die ihren Firmensitz in Liechtenstein hat. Die Zuständigkeit deutsche Richter ergibt sich weniger aus dem Wohnort der Versicherungsnehmer und mehr aufgrund der in Deutschland geschlossenen Verträge. Im vorliegenden Fall schlossen sich die Richter in Ravensburg der Argumentation der Kläger an und ordneten an, den vom Kläger gewünschten Widerruf zu akzeptieren.

Versicherungsnehmer, die sich für den Abschluss einer Lebensversicherung für eine Versicherungsgesellschaft aus dem Ausland entschieden haben, müssen bei juristischen Auseinandersetzungen nicht damit rechnen, am Firmensitz der Versicherer Klage erheben zu müssen. Dadurch vereinfacht es sich für die Verbraucher, das geltende deutsche Recht auch auf juristischem Weg durchzusetzen.

Möchten Sie in Erfahrung bringen, ob sich in Ihren Versicherungsverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verbergen, können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Als Kanzler für Verbraucherrecht finden Sie bei uns jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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