FESTNAHME UND VERHAFTUNG

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Verhalten Sie sich bei einer Festnahme oder Verhaftung folgendermaßen:

Verhalten bei Festnahme und Verhaftung

  • Ruhe bewahren!
  • Sagen Sie nichts zu der Ihnen vorgeworfenen Tat
  • Rufen Sie einen Anwalt an

Bei einer Festnahme werden Sie innerhalb von 48 Stunden dem Haftrichter vorgeführt. Hier ist eine Vertretung durch den Anwalt unbedingt anzuraten! Der Haftrichter ordnet Untersuchungshaft nur an wenn:

  • Sie einer Straftat dringend verdächtig sind,
  • einer der Haftgründe „Fluchtgefahr“, „Verdunklungsgefahr“ oder „Wiederholungsgefahr“ besteht,
  • die Haft vor der zu erwartenden Strafe verhältnismäßig ist.

  • Aber: Auch bei verordneter Haft kommt noch Haftverschonung in Betracht, wenn eine weniger einschneidende Maßnahme wie Meldeauflagen oder Kaution den Haftgrund ausräumen kann.
    Auch gegen eine Inhaftierung gibt es Rechtsmittel. So sollte man
  • zügig einen Haftprüfungstermin beantragen, der sodann innerhalb von 2 Wochen durchgeführt werden muss.
  • Hilft das nicht, so kann man immer noch Haftbeschwerde einlegen.

Bei einer Untersuchungshaft hört jeder Spaß auf! In aller Regel verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz und damit auch Ihre soziale Stellung. Daher gilt es, eine Untersuchungshaft und 
auch eine Haftstrafe unter allen Umständen zu vermeiden! Geraten Sie nicht in Panik oder gar in Letargie! Sie haben das Recht zu telefonieren, also holen Sie sich einen Profi an Ihre Seite und rufen Sie bei einem Anwalt an! Spätestens beim Haftprüfungstermin bin ich an Ihrer Seite.

Notfall–Rufnummer:

Nummer für Strafrecht (Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme) Telefon: (0176) 54430378


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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