Festnahme von Corona-Demonstrationsteilnehmern ohne Maske ? - Stellungnahme eines Experten

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Auf Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen wurde als Auflage häufig das Tragen einer Maske erteilt. In einer solchen Demonstration wurde am 20.12.2020  ein Teilnehmer von der Polizei festgenommen, der keinen Mund-Nasen-Bedeckung trug. Der Betroffene, der auch ein illegales Messer bei sich führte wurde der Bereitschaftsrichterin des zuständigen Amtsgerichts vorgeführt. Diese bestätigte die Rechtmäßogkeit der Maßnahme um längstens  weitere zwei Stunden. Der Betroffene wurde nach Ablauf der Zeit wieder entlassen. Die Beschwerde des Betroffenen wurde vom Landgericht zurückgewiesen.

Der Bundesgerichtshof wies die Rechtsbeschwerde am 08.02.2022 (3 ZB4 /21) ebenfalls als unbegründet zurück. Nach Art 104 Abs. 1 S. 1 GG darf die Freiheit der Person nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden. 

Der Senat sah die Eröffnung des schriftlichen Haftantrags zu Beginn der Anhörung in diesem Fall nicht als notwendig an. Das Amtsgericht habe den Sachverhalt auch ausreichend gewürdigt.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW darf ein Person in Gewahrsam genommen werden, wenn dies unerlässlich ist, um eine bestehende Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung verhindert werden soll. Das Verfassungsrecht und die übrigen Rechtsnormen seien nicht verletzt worden.

Die Maskenpflicht diente nach den Ausführungen der Entscheidung dem Schutz von Leben und Personen.

Diese Begründung erscheint aus Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht fragwürdig. Obwohl die Mindestabstände unter den Demostrationsteilnehmern häufig unterschritten und schwer zu kontrollieren sind, haben viele Gemeinden Demonstrationen ohne Maskenpflicht zugelassen. 

Die Entscheidung berücksichtigt auch nicht, dass eine Infektionsgefahr im Freien nach einer Studie der Aerosolforscher verschwinden gering ist.

Die Anwaltskanzlei Steffgen hat sich seit 2020 ua. auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen spezialisiert. Viele Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen konnten erfolgreich und mit für die Betroffenen zufriedenstellenden Ergebnissen abgeschlossen werden.

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