Fiat Ducato Reisemobil und BGH Diesel-Urteil: 15%iger Schadensersatz ohne Rückgabe des Reisemobils möglich!

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Mit neuen Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Hersteller von Pkw und Reisemobilen, die sog. unzulässige Abschalteinrichtungen einbauen, dem Käufer deswegen einen pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von  bis zu 15 % des Kaufpreises zahlen müssen.

Der Vorteil für den Käufer eines Reisemobils besteht darin, dass dieser einen reinen Geldbetrag als Schadenersatzbetrag erhält aber sein meistens ans Herz gewachsene Reisemobil nicht abgeben muss. Er kann also sein Reisemobil behalten und bekommt noch obendrauf einen Geldbetrag als Entschädigung.

Denn Dieselkunden, in deren Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, steht auch bei fahrlässigem Rechtsverstoß des Herstellers ein Schadensersatzanspruch zu; und zwar in Höhe von bis 15 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeuges, wobei nur in gewissen Konstellationen Nutzungen angerechnet werden müssen. 

Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in 3 Entscheidungen am 26.06.2023 entschieden (Urteile vom 26.6.2023, Az.: VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22.).

Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert also Schadensersatz schon wegen der Verwendung von Thermofenstern. Das bedeutet für Besitzer betroffener Reisemobile, z.B. bei Fiat Ducato Reisemobilen, dass der Anspruch auf Schadensersatz nicht nur bei Vorsatz, sondern auch, wenn fahrlässiges Verhalten vorliegt, steht. Die Berechnung der Schadensersatzhöhe in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises ist erleichtert,


Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, der mit seiner Kanzlei ESER LAW, seit 2016 bereits hunderte Autokäufer im Diesel-Abgasskandal, vor allem gegenüber "FIAT" also FCA Italy (Fiat Chrysler Autombiles) Mercedes, VW, AUDI, bundesweit anwaltlich vertreten hat, wird nun  eine weitere Klagewelle auf Fiat bzw. FCA Italy zurollen.

Neue EuGH und BGH-Rechtsprechung hilft!


Verjährungsfrist dringend beachten!

Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Fiat (FCA Italy) mehrfach verurteilt!

Fiat (FCA Italy) wurde bundesweit bereits mehrfach verurteilt: Landgerichte sprechen Wohnmobilisten zum Teil mehr als 100.000,00 Euro Schadensersatz zu!

So hatte beispielsweise auch das Landgericht Berlin mit  Urteil vom 10. Januar 2023 (Az. 26 O 131/22) Fiat / FCA Italy zu Schadenersatz in Höhe von 55.490,- EUR abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung verurteilt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hauptvorwurf war dabei der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer sog.  "Timerfunktion", die zu prüfstandsbezogenen Abgasmanipulationen genutzt wird und auch schon bei Pkw für zahlreiche erfolgreiche Klagen gesorgt hat. 

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

Schnell handeln und sich bis zu 15 % Schadenersatz sichern!

Eine rechtliche Prüfung ist auch vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung zum Jahresende sinnvoll. Denn insoweit gilt die sogenannte Stichtagsregelung. Bestehende Ansprüche können daher zum Jahresende, also zum 31. Dezember, verjähren.

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Foto(s): Foto von Paul Hermann auf Unsplash


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