Filesharing – Abmahnung Waldorf Frommer wegen des Films „Harley Quinn: Birds of Prey"

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet aktuell Abmahnungen wegen Filesharing des Films „Harley Quinn: Birds of Prey“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Lesen Sie hier mehr zu dieser Abmahnung und wie Sie sich helfen (lassen) können.

„Harley Quinn: Birds of Prey“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm aus dem Jahr 2020, basierend auf den „Birds of Prey“ Comics von DC Comics. Wegen schlechter Einspielergebnisse wurde der Film  umbenannt; ursprünglich hieß er "Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn". Schlechte Einspielergebnisse sind aber offenbar kein Garant dafür, dass der Film nicht doch über Internettauschbörsen hin- und hergeschickt und so öffentlich zugänglich gemacht wird.

Waldorf Frommer versendet Schätzungen zufolge eine mindestens fünfstellige Zahl von Abmahnungen pro Jahr wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen oder Serien.

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Harley Quinn: Birds of Prey  oder eines anderen Films oder einer Serie erhalten?

Prüfen Sie ob

  •  „Harley Quinn: Birds of Prey“ tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte,
  • sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer befindet,
  • Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung in Ihrer Wohnung anwesend waren,
  •  Ihr Computer überhaupt mit dem Internet verbunden war,
  •  jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis als möglicher Täter in Frage kommt,
  • ein WLAN-Netzwerk installiert und mittels WPA2-Schlüssels hinreichend gesichert ist.
  • ggf. ein offenes WLAN-Netzwerk vorhanden ist

Sie werden online sehr viele Ratgeber zu dem Thema Abmahnung wegen Filesharing finden. Etliches von dem, was Sie dort lesen, ist sicherlich richtig. Gerade ältere Urteile sind jedoch aufgrund geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr aktuell und dürfen für die Beurteilung der Rechtslage nicht mehr als maßgeblich angesehen werden.

Wie man auf die Abmahnung wegen Filesharing reagieren soll, ist durchaus unterschiedlich. Es gibt Konstellationen, in denen es sich empfiehlt, den Weg eines außergerichtlichen Vergleichs mit Waldorf Frommer zu suchen, weil eine gerichtliche Auseinandersetzung keinen Erfolg verspricht. Man kann sich zwar nicht sicher sein, dass in jedem Fall eine gerichtliche Klage ins Haus flattert, wenn man auf die Abmahnung nicht reagiert. Wenn es jedoch dazu kommen sollte, dann bedeutet das zunächst einmal ein höheres Kostenrisiko, als wenn man sich außergerichtlich geeinigt hätte.

Es gibt jedoch ebenso Konstellationen, in denen es sich keinesfalls empfiehlt, eine solche Einigung anzustreben, sondern in denen die geltend gemachten Ansprüche energisch zurückgewiesen werden sollten.

Was ich für Sie im Falle einer Abmahnung wegen Filesharing tun kann:

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u. a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Harley Quinn: Birds of Prey“ oder eines anderen Films oder einer Serie erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d. h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung meinerseits entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit schnell und für Sie bequem bearbeitet werden. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, rufe ich natürlich schnellstmöglich zurück. Mein Ziel ist stets, dass Sie keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.

Ich werde zu einem fairen Pauschalpreis für Sie tätig, der sich in jedem Fall für Sie „bezahlt macht“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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