Finanzgericht Niedersachsen urteilt vermieterfreundlich für Installation von Fotovoltaikanlagen auf Wohngebäude

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Sachverhalt

Nicht nur angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl rückt das Thema erneuerbare Energien für Vermieter in den Fokus. Auch für den Ausbau der Elektromobilität kann es Sinn machen, sich mit dem Thema Fotovoltaikanlagen auf Dächern von Mietobjekten zu beschäftigen.

Dies hat ein Vermieter getan und in seiner neben der Einkommensteuererklärung erstellten Umsatzsteuererklärung für die Installation einer Fotovoltaikanlage Vorsteuerabzug geltend gemacht.

Den jeweils auf Basis einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag an seine Mieter gelieferten Strom unterwarf der Vermieter entsprechend der Umsatzsteuer.

Das Finanzamt lehnte die daraus folgende Umsatzsteuererstattung an den Vermieter ab und vertrat die Auffassung, auch für die Fotovoltaikanlage fände § 4 Nr. 12 UStG Anwendung, eine Ausnahme gem. § 9 UStG komme nicht in Betracht.

Grundsätzlich regele das Umsatzsteuergesetz, dass die Vermietung von Wohnraum immer umsatzsteuerfrei ist, für die Installation einer Fotovoltaikanlage könne nichts anderes gelten.

Entstehen für einen Vermieter z.B. Kosten für die Installation einer Fotovoltaikanlage in üblicher Höhe von 35.000 EUR, so geht ihm eine Vorsteuererstattung von rund 5.600 EUR verloren.

Dies wollte der Vermieter nicht akzeptieren und erhob Klage vor dem Finanzgericht.

Die Entscheidung

Am 25.02.2021 entschied das Finanzgericht Niedersachsen (11 K 201/19) zugunsten des klagenden Vermieters.

Es wertete die Stromlieferungen des Vermieters an seine Mieter als eine selbständig neben der Wohnraumvermietung stehende Leistung. 

Der Kläger konnte somit den Vorsteuerabzug geltend machen.

Absolute Rechtssicherheit besteht (noch) nicht, da das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen hat.

Handlungsempfehlung

Beschäftigen Sie sich als Wohnraumvermieter mit der Möglichkeit der Installation von Fotovoltaikanlagen, so ist die vorerwähnte Entscheidung eine gute Nachricht und bietet ggf. charmante Investitionsmöglichkeiten.


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