Finanzielle Sicherheit in der Krise: alles Wichtige zum Arbeitslosengeld

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Wer keiner arbeitsrechtlich definierten Arbeit nachgeht, erhält Arbeitslosen- und Bürgergeld.

Sie haben Ihren Arbeitsplatz verloren und sind aktuell auf finanzielle Unterstützung angewiesen? Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Arbeitslosen- und Bürgergeld. Vorab kurz gesagt: Es besteht ein Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I) sowie Arbeitslosengeld II, jetzt Bürgergeld genannt. Das ALG I orientiert sich am letzten Nettogehalt und endet nach einem Jahr. Das Bürgergeld richtet sich nach dem Bedarf der Lebensunterhalts-Kosten. Der Bedürftige erhält es solange, wie er es benötigt.


Arbeitslosengeld I

Die Arbeitslosen-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie zahlt im Bedarfsfall das ALG I aus. Die Beiträge zieht die Versicherung vom Bruttolohn der Arbeitnehmer ein. Folgende Kriterien sind zu erfüllen, um Anspruch auf ALG I geltend zu machen:

  • Anwartschaftszeit: Der Antragsteller ist mindestens ein Jahr einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung nachgegangen.
  • Arbeitslosen-Meldung: Der Antragsteller hat sich beim zuständigen Arbeitsamt nach den vorgeschriebenen Regeln arbeitslos gemeldet.
  • Keine Beschäftigung: Der Antragsteller ist zurzeit arbeitslos. Er ist aber zur Ausübung einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlich imstande.
  • Arbeitssuche: Der Antragsteller sucht selbstständig nach einer neuen Arbeitsstelle und bewirbt sich auf versicherungs-pflichtige Tätigkeiten. Dabei kooperiert er mit der Arbeitsagentur.

Der Arbeitssuchende stellt den Antrag auf ALG I direkt bei der Arbeitsagentur. Das Alter ist entscheidend über die Auszahlung von ALG I. Es gilt Folgendes:

  • Alter über 50: mindestens 25 Monate versicherungs-pflichtige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren   -> 24 Monate ALG I.
  • Alter unter 50:
  • mindestens 25 Monate versicherungs-pflichtige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren -> zwölf Monate ALG I.
  • mindestens ein Jahr versicherungs-pflichtige Tätigkeit in den letzten zwei Jahren -> sechs Monate ALG I.

Das ALG I richtet sich nach dem Durchschnitt des Nettogehalts der letzten zwölf Monate:

  • Bei mindestens einem Kind: 67%
  • Keine Kinder: 60%
  • Höchstsatz: 1875,52 (neue Bundesländer) bis 2031,56 € pro Monat (alte Bundesländer)

Zu beachten ist: Das ALG I erhält eine arbeitssuchende Person für ein Jahr. Besteht danach weiterhin die Arbeitslosigkeit, ist das Bürgergeld zu beantragen.


Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Das Bürgergeld hieß zuvor Arbeitslosengeld II und noch früher Hartz IV. Im Gegensatz zum ALG I handelt es sich hierbei um eine staatliche Leistung, die die Sozialgesetz-Bücher regeln. Das Bürgergeld stellt eine Grundsicherung dar. Arbeitslose Bedürftige haben darauf Anspruch, wenn sie erwerbsfähig sind. Folgende Kriterien sind vom Antragsteller zu erfüllen, um Anspruch auf Bürgergeld geltend zu machen:

  • Alter: Der Antragsteller ist mindestens 15 Jahre alt und hat das Rentenalter (dieses liegt zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht.
  • Erwerbsfähigkeit: Der Antragsteller ist fähig, mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachzugehen (Siehe § 8 I SGB II). Eine entsprechende Arbeitserlaubnis reicht aus.
  • Die Hilfsbedürftigkeit regelt § 9 I SGB II. Sie richtet sich nach Einkommen und Vermögen.
  • Aufenthalt in Deutschland: Voraussetzung ist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis erforderlich (z.B. Mietvertrag, Personalausweis).

Studierende, Auszubildende und Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie erhalten im Bedarfsfall andere Sozialleistungen.

Wer bedürftig ist, stellt den Antrag auf Bürgergeld bei der zuständigen Arbeitsagentur. Es gibt unterschiedliche Regelsätze. Diese variieren je nach Lebenslage des Bedürftigen. Der Regelsatz im Jahr 2023 beläuft sich für Alleinstehende und -erziehende auf 502 Euro monatlich. Hat ein Bedürftiger das ALG I ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit auf Bürgergeld. Deckt das ALG I zudem nicht die Kosten für Unterkunft und Lebensmittel? Dann besteht die Möglichkeit, zusätzlich Bürgergeld zu beantragen.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Kündigung, Arbeitslosengeld, Bürgergeld

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