Fintex Pro – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Fintex Pro bietet unter der Domain finetxpro.co im Internet den Forex-Handel sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) auf Kryptowährungen, Aktien, Rohstoffe, Indizes, Metalle und Energien an, wobei sie damit wirbt, dass Anlegern ein professionelles Team zur Verfügung stehen würde. Die Broker der Firma Fintex Pro könnten den Anlegern eine Vielzahl von Vorteilen bieten, mit denen viele der Konkurrenten der Firma Fintex Pro nur schwer mithalten könnten.

Wir können Anlegern aus mehreren Gründen nur dringend davon abraten, Handelsgeschäfte mit der Firma Fintex Pro zu tätigen.

Zunächst einmal wird im Rahmen des Internetauftritts keine Betreibergesellschaft benannt, die hinter der Firma Fintex Pro stehen soll. Üblicherweise werden entsprechende Internethandelsplattformen von Betreibergesellschaften gehalten und betrieben.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Fintex Pro oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind, fehlt. Auch dies ist ein negatives Merkmal.

Die Firma Fintex Pro behauptet auf ihrer Webseite unter der Adresse: One Canada Square, E14 5AB, London, United Kingdom, in England eine Niederlassung zu unterhalten. Recherchiert man zur angegebenen Adresse, so ergeben erste Recherchen keinen Hinweis darauf, dass die Firma Fintex Pro unter der Adresse in London eine Niederlassung betreibt. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass die Firma Fintex Pro mit nicht existierenden Niederlassungen wirbt.

Gegen eine Anlage über die Handelsplattform Fintex Pro spricht auch, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 11.04.2024 vor der Webseite fintexpro.co warnte bzw. vor entsprechenden Angeboten der Firma Fintex Pro. Laut BaFin besteht der Verdacht, dass die angeblich in London ansässigen Betreiber der Webseite fintexpro.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Dies bedeutet letztlich, dass die Firma Fintex Pro unreguliert und ungenehmigt agiert und damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) in Deutschland verstößt, soweit deutschen Anlegern Finanzdienstleistungen angeboten oder die vorgenannten Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchgeführt werden.

Dies ist auch strafrechtlich relevant (§ 54 KWG). Verantwortliche von entsprechenden Internethandelsplattformen, die ungenehmigt agieren und an der Aufsichtsbehörde vorbei angeblich Handelsgeschäfte mit deutschen Anlegern durchführen, können sogar zu Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Anleger, die bei der Plattform Fintex Pro investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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