Firmenwagen – Probleme bei der Rückgabe

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Es gibt immer wieder aktuelle Probleme bei der Rückgabe von Firmenwägen. Oftmals ist in den Firmenwagenregelungen eine Klausel enthalten, dass der Arbeitgeber „aus wirtschaftlichen Gründen die Gebrauchsüberlassung widerrufen kann". Das BAG hat diese Widerrufsklausel als unwirksam verworfen. Eine Klausel, wonach eine Leistung „aus wirtschaftlichen Gründen" widerrufen werden kann, verstoße gegen das AGB-Recht, da sie den Arbeitnehmer unzumutbar benachteilige.

Auch im Zusammenhang mit der Regelung der Rückgabe eines privat genutzten Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind in der Praxis zahlreiche Klauseln anzutreffen, die in der Rechtsprechung entweder schon für unzulässig erklärt worden sind oder zumindest sehr problematisch erscheinen.

Die Gestaltung von Vereinbarungen zur Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung steht in der Personalpraxis oft etwas im Schatten der Gestaltung der Arbeitsverträge. Diese Entscheidung des BAG macht erneut deutlich, dass auch die Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen einer relativ strikten Kontrolle unterworfen werden. Es besteht deshalb durchaus Anlass für Unternehmen, die entsprechenden Vereinbarungen auf die rechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen.

Datum: 12.07.2010


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