Bedeutung der FIS-Regeln

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Wer jemals einen Skiunfall hatte und dabei verletzt wurde, oder aber jemand anderen verletzt hat, dürfte sich irgendwann über die Frage der Haftung Gedanken machen.

Unabhängig von den allgemeinen Haftungsregeln, wie Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt sind, gibt es daneben, ganz speziell für den Wintersport, die FIS - Regeln.

Die FIS ist für den Skisport in etwa das, was die FIFA für den Fußball ist.

Das Kürzel steht für „Fédération International de Ski“ und diese Organisation richtet nicht nur Wettbewerbe In den verschiedenen Skidisziplinen aus, sondern hat auch Regeln ersonnen, welche den Pistenbetrieb etwas sicherer für die Wintersportler machen sollen – die FIS-Regeln.

Diese sind zwar kein Gesetz wie etwa die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), weil sie nicht durch ein Parlament als gesetzgebende Körperschaft erlassen wurden, sondern von einem privaten Verein - der FIS – die sie im Jahre 1969 ersonnen hat.

Das Besondere an den FIS-Regeln ist, dass sie überall auf der Welt zur Beurteilung der Haftung bei Wintersportunfällen angewendet werden, eben weil sie kein nationales Gesetz sind.

So finden sich die FIS-Regeln auch auf fast allen Pisten der Alpenländer am Pistenrand, entweder in Form bunter Bilder oder lediglich als Text, wieder.

Da der Kauf eines Liftpasses im Regelfall auch das Einverständnis mit der Geltung der FIS-Regeln beinhaltet, kann sich kaum jemand darauf berufen, diese würden nicht für ihn gelten.

Außer allgemeinen Regelungen wie allgemeiner Hilfeleistungspflicht, der Verpflichtung, sich ausweisen zu können oder derjenigen, Schilder und Warnzeichen zu beachten, sind insbesondere 5 Regeln entscheidend und charakteristisch für Skipisten:


  • FIS-Regel Nr. 3: Wahl der Fahrspur. Diese Regelung könnte man auch als „goldene FIS-Regel“ bezeichnen, weil durch deren Anwendung ein Großteil der Kollisionsunfälle entschieden werden kann. Im Prinzip besagt Sie nichts anderes, als dass derjenige, der von oben beziehungsweise hinten kommt, auf den vor beziehungsweise unterhalb von ihm fahrenden Wintersportler achtgeben muss. Und daher bei einer Kollision im Zweifel haftbar ist.


  • FIS-Regel Nr. 2: Sichtfahrgebot. Trotz der Tatsache, dass gegen diese Regelung an jedem beliebigen Skitag auf jeder beliebigen Piste der Welt wohl tausendmal verstoßen wird, stellt sie doch einen wichtigen Haftungsmaßstab dar. Denn auch wenn sehr viele Pistennutzer weit über ihre Verhältnisse fahren und nicht in der Lage sind, einen Schwung exakt zu setzen oder innerhalb kurzer Distanz abzubremsen, muss im Falle einer Kollision derjenige, der mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs war, haften.


  • FIS-Regel Nr. 4: Überholen. Auch hiergegen wird von sehr vielen Ski- und Snowboardfahrern immer wieder verstoßen, nur dass in den allermeisten Fällen nichts passiert oder aber leichte Kollisionen glimpflich ausgehen. Grundsätzlich gilt aber, dass derjenige, der einen anderen überholt, dies nur mit genügendem Abstand tun darf. Tut er dies nicht und es kommt zu einem Unfall, hat er für dessen Folgen einzustehen.


  • FIS-Regel Nr. 5: Einfahren, Anfahren. Eigentlich ebenfalls ein selbstverständlicher Appell: Wer vom Pistenrand oder von einem anderen Punkt aus nach einem Stopp wieder anfährt, muss sich nach unten und nach oben hin vergewissern, dass er mit keinem anderen Pistennutzer zusammenprallt.


  • FIS-Regel Nr. 6: Anhalten. Noch mehr als die anderen FIS-Regularien ist stellt diese eigentlich eine Selbstverständlichkeit dar, gegen die aber immer wieder derart verstoßen wird, dass es schwerfällt, an eine grundsätzliche Vernunft-Begabung mancher Menschen zu glauben.      Sie besagt, dass Pistennutzer an Engstellen (Ziehwege), hinter Kuppen oder engen Kurven nicht anhalten sollen, jedenfalls nicht ohne Not. Dass dieses Verhalten im Zweifel zur Haftung führt, ist selbsterklärend.


Andreas Pflieger

Rechtsanwalt und Skilehrer

Foto(s): https://www.yumpu.com/de/document/view/4125297/sind-die-fis-regeln-fur-skifahrer-und


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