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Flex-Fonds: Probleme beim Anspar Flex Fonds 1 und Private Flex Fonds 1

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Solide, seriös – im besten Sinne schwäbisch – präsentierte sich die Flex Fonds-Gruppe mit Sitz in Schorndorf in der Nähe von Stuttgart über Jahre hinweg. Viele Turbulenzen am Kapitalmarkt konnten der Gruppe anscheinend nichts anhaben. Doch dieses positive Image hat Kratzer bekommen. Die geschlossenen Fonds Anspar Flex Fonds 1 und Private Flex Fonds 1, die schwerpunktmäßig in Immobilien investieren, haben Probleme. Die Anleger sollen vorerst auf Ausschüttungen verzichten. „Es könnte noch schlimmer werden und am Ende für die Anleger Verluste statt der prognostizierten Renditen stehen“, befürchtet Rechtsanwalt Hansjörg Looser von der Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte.

Über Jahre schien das Konzept der Fondsgesellschaften aufzugehen. Große Teile der Anlegergelder wurden in gewerbliche Immobilien in sog. Unterzentren investiert und z.B. an Discounter vermietet. Da die Fonds nach dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Jahr 2013 beinahe vollständig platziert waren, wurden sie nicht der neuen Regulierung unterworfen, sondern Bestandsschutz beansprucht. Daran ist nichts ungewöhnlich. Nun wird allerdings die Kehrseite dieser Vorgehensweise offensichtlich. Denn nicht nach dem KAGB regulierte Fonds dürfen auch nur noch unter bestimmten Voraussetzungen investieren. Und genau hier kann das Problem liegen: Ein Ausbau der Fondsimmobilien oder umfassende Sanierung ist nur noch schwer möglich. Das kann dazu führen, dass Mietverträge nicht verlängert werden, neue Verträge zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden müssen oder sogar Leerstände drohen. Das alles kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei den Fondsgesellschaften führen, unter denen dann auch die Anleger zu leiden haben.

„Jetzt treten die Probleme, die lange Laufzeiten mit sich bringen, offen zutage. Niemand kann über viele Jahre hinweg die zukünftigen Entwicklungen prognostizieren. Und wenn sich der Immobilienmarkt und die Ansprüche der Mieter bzw. Pächter sich verändern, kann die ganze Kalkulation ins Wanken geraten. Ein Verkauf unrentabler Objekte ist da kein Allheilmittel, da unter diesen Umständen in der Regel auch kein hoher Verkaufspreis erzielt werden kann“, sagt Rechtsanwalt Looser.

Das Nachsehen haben am Ende die Anleger, denen dann finanzielle Verluste statt der erhofften Renditen drohen. Allerdings haben sie in vielen Fällen auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Auslöser dieser Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen.

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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht.html

Brüllmann Rechtsanwälte


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