RWB Private Capital Fonds zahlt nicht aus

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Kostenspielige Konstruktion des RWB Fonds

Anleger konnten sich als atypische stille Gesellschafter an der 3.RWB Private Capital Plussytem GmbH bis zum Jahre 2008 beteiligen. Hierbei handelte es sich um einen Private Equity Dachfonds, der wiederum das Geld der Anleger in verschiedene Zielfonds investierte. Diese stellten das Kapital wiederum Unternehmen als Beteiligungskapital  zur Verfügung. Bei diesen Unternehmen handelte es sich zum überwiegend um Start ups , die sich erst in der Gründungsphase befanden. 

Es liegt deshalb auf der Hand , daß durch eine solche Fondskonstruktion (  Kosten auf Ebene  des Dachfonds und der Zielfonds ) nicht nur erhebliche Kosten produziert wurden, sondern auch ein hohes Verlustrisiko bestand. In der Regel wurden erwirtschaftete Gewinne jährlich auch nicht an die Gesellschafter ausgezahlt , sondern für neue Investitionen dem Dachfonds wieder zugeführt

 ( Thesaurierung). Damit durfte der stille Gesellschafter zwar jährlich auf die verbuchten Gewinne Steuern zahlen, ohne jedoch eine Auszahlung durch die Gesellschaft zu erhalten.

Inzwischen hat die Dachfondsgesellschaft im Februar 2021 ihre Auflösung beschlossen, sodaß nunmehr die Anleger davon ausgingen, sie könnten nun mit dem Eintritt in die Liquidationphase auch mit einer Rückzahlung der Einlage zuzüglich der aufgelaufenen Gewinne rechnen. 

Keine Auszahlung trotz Liquidation 

Dies ist jedoch weit gefehlt. Denn die Geschäftsführuing des Dachfonds verweist darauf, daß mit Eintritt in die Liquidation noch nicht die Auszahlung der Beteilung verbunden sei. Die Liquidation bedeute nur, daß man sich nicht mehr über die Zielfonds an neuen Unternehmen beteilige. 

Bis zur Auszahlung kann es noch einige Jahre dauern 

Vielmehr könnte  der Verkauf der Unternehmensbeteiligungen noch viele Jahre dauern, bis alle Beteiligungen gewinnbringend veräußert wurden. Die Einlagen der Anleger könnten erst dann zurückgezahlt werden, bis aus diesen Verkäufen das Geld über die Zielfonds an den Dachfonds zurückgeflossen sei. Wann endlich die Beteilungen vollständig zurückgezahlt werden würden, dazu könne man seitens der Fondsgeschäftsführung keine Aussage machen .

Ausstiegsmöglichkeiten aus den RWB Fonds

Wir halten diese Aussagen für unzulässig . Gemäß § 723 BGB ist eine Vereinbarung,für welche das Kündigungsrecht ausgeschlossen oder unzulässig beschränkt wird nichtig. Da im vorliegenden Fall zwar das Kündigungsrecht für die Laufzeit des Dachfonds bis zu seiner Vollbeendigung beschränkt wurde, andererseits  die Gesellschaft nicht einmal selbst den Zeitpunkt dieser Beendigung bestimmen kann, gilt hier eine Laufzeit auf unbestimmte Zeit mit einem 6 - monatigen Kündigungsrecht zum Ende des Jahres. Unabhängig davon kann der Anleger auch von seinem Widerufsrecht Gebrauch machen, weil die damalige Widerrufsbelehrung im  Zeichnungsschein in der Regel fehlerhaft war und dieses Widerrufsrecht noch nicht verfristet ist. Nach den Regeln der fehlerhaften Gesellschaft führt die Ausübung des Widerrufs zwar nicht rückwirkend zur Rückzahlung der Einlage, allerdings besteht mit Ausspruch des Widerufs ein Anspruch auf das Auseinandersetzunsgguthaben.   

Gerne sind wir bereits im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung ihre Ansprüche auch bezüglich anderer Fondsprojekte von RWB zu prüfen .  





Foto(s): pexels-binti-malu-1485653.jpg

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