Fluggastrechte bei Verspätungen in der EU

  • 3 Minuten Lesezeit

In den vergangenen Monaten kam es bei vielen Flügen zu Verspätungen, oft sind diese auch komplett ausgefallen. Ursache sind offensichtlich fehlende Kapazitäten, nachdem die Nachfrage schneller und stärker wieder angezogen hat, als von der verantwortlichen Planung erwartet worden war.

Wenn Flüge nicht wie geplant stattfinden, ist es zunächst die Aufgabe einer gut organisierten Fluglinie, die Auswirkungen für ihre gebuchten Passagiere möglichst gering zu halten. Wenn das gelingt, bleibt es für beide Seiten unkompliziert.

Wenn es nicht gelingt, den Passagier zeitnah in ein Flugzeug zu setzen und relativ pünktlich an sein Ziel zu bringen, bedeutet dies Unannehmlichkeiten.

Die betroffene Passagiere haben aber in der EU grundsätzlich einige Rechte. Diese gelten wenn ein Flug in der EU startet oder eine in der EU ansässige Fluggesellschaft in der EU landet.

Abflug verspätet

Versorgung

Diese bedeutet als Erstes einen Anspruch auf Verpflegung. 

  • Kurzstrecke mindestens 2 Stunden
  • Mittelstrecke mindestens 3 Stunden
  • Langstrecke mindestens 4 Stunden

Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, besteht neben dem Anspruch auf Verpflegung auch das Anrecht auf ein Hotel und den Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück.

Diese Unterstützung soll eine Fluggesellschaft von sich aus anbieten und z.B. Gutscheine ausgegeben. Wenn nicht sollte man am Schalter gezielt fragen. Falls man selbst bezahlt, gilt: Quittungen geben lassen und aufbewahren.

Ankunft Flug verspätet

Entschädigung ab wann, welche Höhe?

  • Kurzstrecke ab 3 Stunden 250 €
  • Mittelstrecke ab 3 Stunden 400 €
  • Langstrecke ab 4 Stunden 600 €

Als Zeitpunkt der Ankunft zählt der Moment, in dem sich die erste Flugzeugtür zum Aussteigen öffnet.

Den Anspruch hat jeder einzelne Passagier pauschal, also ohne weitere Nachweise. Voraussetzung ist lediglich eine Buchungsbestätigung mit dem eigenen Namen.

Der Anspruch steht jedem Passagier persönlich zu, also kommt es nicht darauf an, durch wen der Flug gebucht oder bezahlt worden ist. Geschäftsreisende haben privat diesen Anspruch.

Darüber hinaus können weitere Ansprüche beispielsweise wegen einer entgangenen Übernachtung am Ziel oder einem verpassten Arbeitstag bestehen. In solchen Fällen muss aber jeweils der konkret eingetretene Schaden nachgewiesen werden.

Ausnahmen 

Der Anspruch kann in Ausnahmefällen entfallen. Darauf berufen sich Fluggesellschaften relativ oft, tatsächlich bestehen Ansprüche aber meist doch.

Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, kommt es darauf an, ob es für die Fluggesellschaft möglich war, diese Probleme zu vermeiden oder jedenfalls starke Beeinträchtigungen der Passagiere zu vermeiden.

Bei einer staatlich verordneten Sperrung des Luftraumes, wie jüngst wegen einem Computerfehler in den USA, kann keine Fluggesellschaft schwere Auswirkungen auf alle Flüge dort verhindern.

Wenn ein Fehler im Computersystem der Fluggesellschaft einen Flug verzögert, ist das meistens ein Umstand für den diese einzustehen hat.

Ein gutes Beispiel zur Abgrenzung ist der Streik. Wenn die eigenen Mitarbeiter der Fluggesellschaft ihre Arbeit niederlegen, hat man einen Anspruch auf Entschädigung. Wenn das Personal des Flughafens streikt und das nicht lange vorher angekündigt war, muss die Fluggesellschaft nicht zahlen.

Wie im konkreten Fall die Chancen stehen, einen Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen, kann ein erfahrener Anwalt prüfen und Sie bei der Abwicklung unterstützen.

Falls ihr Flug bereits länger zurück liegt, haben Sie für Ansprüche aus dem Jahr 2020 bis zum Ende 2023 noch Gelegenheit, diese geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und läuft ab Jahresende.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timo van der Does

Beiträge zum Thema