Forderungsmanagement & Inkasso & Zwangsvollstreckung

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Sie haben unbezahlte Rechnungen, wollen ein Darlehen zurückfordern, haben Mietforderungen, die nicht bezahlt werden und ein Ihr Schuldner reagiert nicht auf Zahlungserinnerung und Mahnung? 

Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihr Recht zu bekommen. 

Sollten außergerichtliche Versuche keinen Erfolg haben, können Sie Ihre Forderung im Mahnbescheid oder dem Klageweg vor Gericht geltend machen. Vor den Landgerichten besteht jedoch grundsätzlich Anwaltszwang.

Zu den Möglichkeiten zählen zum Beispiel:

  • Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
  • Zahlungsklage, Räumungsklage

Zwangsvollstreckung 

Liegt nun ein Titel zur Vollstreckung liegt, das kann ein Titel auf Zahlung, Herausgabe, Räumung aber auch ein Unterhaltstitel sein, und trotzdem erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung nicht. Dann können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden:

  • Lohnpfändung
  • Kontopfändung
  • Zwangsversteigerung
  • Zwangsverwaltung 

Kosten

Für das Forderungsmanagement fallen unterschiedliche Kosten an. Diese sind zum Beispiel von der Höhe der Forderung oder dem Aufwand und Umfang der außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit abhängig. In den meisten Fällen gilt jedoch, wer vor Gericht unterliegt, muss die Gerichtskosten und Anwaltskosten zahlen.


Wir können Ihnen helfen Ihre Forderungen durchzusetzen. Wir wissen, wie wir Ihre offenen Forderungen beim Schuldner durchsetzen können und kennen den Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Vor Beauftragung sprechen wir über die voraussichtlichen Kosten und unterbreiten Ihnen ein transparentes, kosteneffizientes Kostenangebot.

Kontaktieren Sie uns! Wir sind für Sie in Hamburg und Mecklenburg - Vorpommern da und vertreten Sie bundesweit und europaweit.

Wir sind für Sie unter 040 – 2549 1102 und 039608 – 24 9767 erreichbar. Gern können Sie uns eine E-Mail unter just@bocklage.org schreiben.

Schauen Sie auch gern auf unserer Homepage www.rechtso24.de und www.bocklage.org vorbei.




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