Fotografieren: Was ist erlaubt und was nicht?

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Wenn Sie in der Öffentlichkeit Fotos machen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie schnell die Rechte Dritter verletzen könnten. Das Fotografieren im öffentlichen Raum kann Persönlichkeitsrechte betreffen, ebenso wie Eigentumsrechte, wenn Sie auf Privatgelände oder in Innenräumen fotografieren. Zudem sollten Sie darauf achten, keine urheberrechtlich geschützten Werke und Designs ohne Erlaubnis abzulichten.

Besonders heikel wird es, wenn Sie planen, diese Fotos online zu teilen oder kommerziell zu nutzen. Selbst das Hochladen auf einem persönlichen Blog kann als kommerzielle Nutzung angesehen werden, insbesondere wenn Werbung oder Banner eingebunden sind, selbst wenn diese Werbung für andere ist.

Deutsches Urheberrecht und Fotografie:

In Deutschland ermöglicht die Panoramafreiheit das Fotografieren von Gebäuden und Straßenszenen. Doch hier gibt es Ausnahmen zu beachten: Werke im öffentlichen Raum dürfen fotografiert und reproduziert werden, jedoch beschränkt sich dies bei Gebäuden nur auf die äußere Ansicht. Das Gesetz – spezifisch der § 59 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes – sichert diese Freiheit. Fotografen müssen also nicht in jedem Fall den Architekten kontaktieren, um ein Gebäude abzulichten. Die Panoramafreiheit bezieht sich jedoch nur auf Sichtweisen vom Boden aus. Bei Verwendung von Hilfsmitteln wie Drohnen oder Teleobjektiven ist eine Genehmigung nötig.

Privatgelände und Hausrecht:

Auf privatem Grund und in Privaträumen gelten andere Regeln. Hier bestimmt das Hausrecht des Besitzers oder Mieters, was erlaubt ist und was nicht. Beispiele hierfür sind Bahnhöfe und Parkanlagen, die eigene Vorschriften bezüglich Fotografie haben.

Umgang mit temporärer Kunst:

Beim Fotografieren temporärer Kunstwerke, wie z. B. Installationen, ist Vorsicht geboten. Sie fallen oft nicht unter die Panoramafreiheit, sodass Nutzungsrechte bei den Künstlern bleiben. Ein berühmtes Beispiel hierfür ist der "Verhüllte Reichstag" von Christo und Jeanne-Claude.

Fotos von Speisen (Foodporn):

In Zeiten von Social Media ist das Fotografieren von Speisen, oft als "Foodporn" bezeichnet, sehr populär geworden. Hier gibt es jedoch auch rechtliche Stolpersteine. Restaurants können aufgrund ihres Hausrechts das Fotografieren verbieten. Des Weiteren könnten Urheberrechte bei besonders kreativen Gerichten eine Rolle spielen. Selbst alltägliche Gegenstände wie Teller oder Besteck könnten durch Marken- oder Designrechte geschützt sein. Für Blogger und Fotografen ist es ratsam, vor Veröffentlichung eine schriftliche Erlaubnis einzuholen.

Sie haben eine Abmahnung wegen eines veröffentlichen Bildes erhalten? Dann sollten Sie unverzüglich rechtsrat einholen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne rund um das Thema Urheberrecht.



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