Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Fracking: Umstrittenes Förderverfahren kommt nun doch

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]

Nun soll es also doch möglich werden, das umstrittene Erdgasförderverfahren Fracking. Jedenfalls nach dem Willen des Bundeskabinetts. Zwar sieht die geplante Gesetzesänderung zahlreiche Einschränkungen und Verbote vor, Umweltverbänden gehen diese Regelungen jedoch nicht weit genug. Sie fordern ein generelles Frackingverbot.

Erdgasförderung durch Tiefenbohrung

Mit der Fördertechnik Fracking lässt sich in bislang nicht erschlossenen Lagerstätten Erdgas erschließen. In Zeiten von immer knapperen Ressourcen ein auf den ersten Blick bestechendes Argument. Allerdings kann dies auch durchaus nachteilige Folgen für die Umwelt haben. Jedenfalls sind die Folgen für Wasserhaushalt, Trinkwasser und Grundwasser und die Gesundheit keineswegs bekannt.

Beim Fracking wird mit einem giftigen Chemiecocktail Gestein aufgebrochen und so werden neue Erdgaslager erschlossen. Hier fehlen gesicherte Erkenntnisse zu den Auswirkungen. Das sieht anscheinend auch Umweltministerin Hendricks (SPD) so. Gleichwohl hält sie ein generelles Verbot für falsch. Technologie soll vor Umweltschutz gehen. Das geplante Normbündel an Vorschriften soll Trinkwasser, Gesundheit und Natur schützen. Aber andererseits ist damit kommerzielles Fracking mitnichten verboten.

Unkonventionelles Fracking für die Forschung

Das sogenannte unkonventionelle Fracking wurde in Deutschland bisher nicht eingesetzt. Hierunter versteht man Fracking in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein oberhalb von 3000 m Tiefe. Zu Forschungszwecken sollen nun Bohrungen ermöglicht werden, wobei die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten sind.

Absolute Verbote für bestimmte Regionen

Die beim Fracking anfallenden Lagerstättenwasser, die bei der Suche nach Erdgas und der Förderung anfallen, lagern sich ab. In Wasserschutzgebieten und Heilquellengebieten sowie in Seen- und Talsperrenregionen oder Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung soll Fracking generell verboten bleiben. Die Landesparlamente können zudem durch entsprechende landesrechtliche Bestimmungen ein Verbot für Regionen mit Mineralwasserquellen, Quellen zur Getränkeherstellung und Gebiete des Steinkohlebergbaus erlassen.

Verbote für Naturschutzgebiete und Naturparks

Im Bundesnaturschutzgesetz werden zudem Verbote verankert, die auf die Errichtung von Frackinganlagen und die untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser abzielen und für Naturschutzgebiete und Nationalparks gelten. Insbesondere in Natura-2000-Gebieten sind Anlagen zum Fracking durch Aufbrechen des Gesteins unter hydraulischem Druck und auch untertägige Anlagen zur Lagerstättenwasserablagerung verboten. Letzteres fällt bei der Erdgasgewinnung durch Fracking beim Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohlenflözgestein an.

Neue Vorgaben und Ansprüche im Bergbaurecht

Zudem weitet ein Gesetzentwurf eine Ausdehnung der Bergschadenshaftung beim Bohrlochbergbau und Kavernen vaus. So sollen Betroffene von Bergschäden besser abgesichert werden. Darüber hinaus werden in den entsprechenden Bereichen Umweltverträglichkeitsprüfungen und weitere Anforderungen sowohl für das konventionelle als auch das unkonventionelle Fracking eingeführt.

Parteiübergreifende Kritik an den Neuregelungen

Nicht nur Umweltschützer stehen den neuen Frackinggesetzen kritisch gegenüber. Sogar Angehörige der Regierungskoalition gehen die Vorschriften nicht weit genug. Kritikpunkte der Parlamentarier sind beispielsweise, dass die letztliche Entscheidung, ob nach einer Probebohrung kommerzielles Fracking erlaubt wird, möglicherweise allein in der Hand einer Expertenkommission liegt oder den zuständigen Behörden überlassen bleibt. Auch spezielle verfahrenstechnische Fragen sind nicht geklärt, etwa die Wiederaufbereitung von giftigem Lagerwasser, das nach der Förderung an die Oberfläche dringt. Man kann also davon ausgehen, dass dieser Ministeriumsentwurf noch an einigen Stellen geändert wird.

Wirtschaftlicher Nutzen zudem umstritten

Ein wichtiges Argument der Frackingbefürworter ist, dass es letztlich zu einem geringeren Energiepreis führt. Dieser Ansicht war man auch in den USA, das inzwischen als das Frackingland schlechthin gilt. Allerdings ist Fracking ein aufwendiges und zudem sehr kostenintensives Verfahren. Zusätzlich droht in den USA durch den Absturz des Ölpreises jetzt eine Frackingflaute. Der Widerstand in der Bevölkerung wächst auch dort. Um die Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsgefahren durch Fracking zu schützen, hat etwa der Bundesstaat New York ein Frackingverbot erlassen.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: