Frauenpower – Arbeitsrecht für Frauen

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Strategische Planungen von Elternzeit und Elternteilzeit

Unabhängig davon ob Sie als Vater under als Mutter Elternzeit in Anspruch nehmen, planen Sie diese frühzeit und entwickeln Sie mit anwaltlicher Beratung  in ein schlüssiges Zukunftskonzept.

Leider hat sich der Arbeitsmarkt immer noch nicht so vollständig von den Vorurteilen befreit, dass Elternzeit für beide Elternteile, Mütter wie Väter in gleicher Art und Weise, akzeptiert ist.

Immer noch sind es vornehmlich Frauen, die sich bei uns in der Kanzlei vor Antritt der Elternzeit beraten lassen oder uns zu Hilfe nehmen, wenn Elternteilzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchgesetzt werden soll. Die fortschreitende Gleichberechtigung sollte es mit sich bringen, dass in gleichem Maße auch Väter Elternzeit nehmen und sich im Vorfeld fachanwaltlich beraten lassen.

Wir möchten Sie alle, egal ob Mütter oder Väter, und selbstverständlich auch diejenigen, die Kinder adoptieren und auch dann selbstverständlich Anspruch auf Elternzeit haben, ermuntern, frühzeitig bei uns anzufragen, schon vor dem konkreten Elternzeitantrag und vor allem vor dem Elternteilzeitantrag.

Fallstricke beim Elternteilzeit Antrag

Elternzeitanträge sind relativ unproblematisch zu stellen und können vom Arbeitgeber auch nicht abgelehnt werden.

  • Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. 
  • Voraussetzung ist, dass der Elternteil mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Auch Pflegeeltern und Adoptiveltern haben Anspruch auf Elternzeit. Ebenso Auszubildende, Umschüler, Heimarbeiter und Teilzeitkräfte. Selbstverständlich haben auch Beamte Anspruch auf Elternzeit. Das Recht auf Elternzeit lässt sich auch nicht arbeitsvertraglich ausschließen. Sollte so etwas in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, wird dies keine Geltung entfalten. Konsultieren Sie uns in solchen Fällen, wir helfen Ihnen gerne!
  • Beachten Sie bitte die Anmeldefristen der Elternzeit! Diese betragen bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes 7 Wochen. Ab Antragstellung sind Sie dann kündigungsgeschützt, wenn Sie den Antrag auch wirklich 7 Wochen vorher stellen. Wenn Sie Elternzeit beantragen für Kinder, die schon älter sind als 3 Jahre und noch nicht 8 Jahre alt sind, dann beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. In diesen Fällen müssen Sie also schon etwas früher reagieren. Der Antrag auf Elternzeit muss unbedingt schriftlich abgegeben werden; Email oder irgendeine andere Textform genügt nicht. Der Antrag muss beim Arbeitgeber eingereicht werden in schriftlicher Form. Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag zu unterschreiben!
  • Sie sollten auch eine Festlegung für den Zeitraum der Elternzeit innerhalb jedenfalls der ersten zwei Jahre der Elternzeit treffen. Eine Verlängerung ist möglich; im Einzelfall muss geprüft werden, ob diese einer Zustimmung des Arbeitgebers benötigen.
  • Elternzeitanträge haben auch die Chance, taktisch eingesetzt werden zu können, wenn  eine Kündigung befürchtet wird und einer der Elternteile seinen Elternzeitantrag noch nicht voll ausgeschöpft hat, selbst wenn die Kinder schon etwas größer sind. Es kann aus taktischen Gründen im Einzelfall dann Sinn machen, einen Elternzeitantrag zu stellen, da ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Kündigungsschutz gilt, sofern man den Zeitpunkt richtig gewählt hat. Dazu bedarf es fachanwaltlicher Beratung.
  • Wann und wie lange Sie Elternzeit nehmen, sollte gut durchdacht sein, weil in der Elternzeit Kündigungsschutz besteht.
  • Sollten mehrere Elternzeiten relativ dicht aufeinander folgen, wird man sich auch überlegen können, nicht den gesamten Elternzeitzeitraum für alle Kinder gleich in den ersten drei Lebensjahren der Kinder zu nehmen, sondern einen Teil aufzuheben und später strategisch einzusetzen.

 Elternteilzeitanträge können vom Arbeitgeber abgelehnt werden .

  •  Elternteilzeit dagegen kann nur in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern beansprucht werden 
  •  Leider haben Sie in der Elternteilzeit keinen Anspruch darauf, auf demselben Arbeitsplatz in Teilzeit beschäftigt zu werden, den Sie vor der Schwangerschaft in Vollzeit innehatten. 
  • Das ändert aber nichts daran, dass man sehr häufig erfolgreich Elternteilzeit durchsetzen kann, insbesondere gerichtlich, wenn Arbeitgeber keine dringenden betrieblichen Gründe für die Ablehnung des Antrags vorweisen können.

Frauen im Arbeitsleben auf allen Verantwortlichkeitsstufen Mut zu machen und ihnen zu ihren Rechten im Arbeitsleben zu verhelfen ist eines der ganz besonderen Anliegen der Frau Rechtsanwältin Kappus.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Frauenpower-Anwältin.

Pia-Alexandra Kappus | Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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