Fremdwährungsdarlehen und möglicher Schadensersatz

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Fremdwährungsdarlehen hören sich zunächst nach einer feinen Sache an: Der Darlehensnehmer profitiert von einem günstigen Zinsniveau und kann gegebenenfalls noch Wechselkursgewinne mitnehmen.

Dabei handelt es sich allerdings um ein hochspekulatives Geschäft, mit anderen Worten: um eine Wette. Es gibt keine Garantie, dass diese Wette auch tatsächlich aufgeht.

Der Klassiker: Darlehen in Schweizer Franken

Viele Darlehensnehmer mussten diese Erfahrung in der Vergangenheit machen. Klassisches Beispiel in Deutschland ist dabei die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens in Schweizer Franken.

Hintergründe

Beim Schweizer Franken waren die Zinssätze vergleichsweise günstig, auch das Wechselkursrisiko schien überschaubar.

Insbesondere nach der Freigabe des Wechselkurses durch die Schweizer Nationalbank haben viele Darlehensnehmer das Nachsehen.

Schadensersatzansprüche und Widerruf

Auf mögliche Wechselkursschwankungen muss daher auch im Rahmen der Vermittlung und Beratung hingewiesen werden. Unterbleibt eine solche Aufklärung durch die Bank beziehungsweise durch den Vermittler/Berater, so dürften Schadensersatzansprüche gegeben sein.

Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruches kann sein, dass das Darlehen auf Euro umgestellt wird, so dass der Darlehensnehmer keine weiteren Wechselkursschwankungen befürchten muss.

Denkbar ist auch, den sogenannten „Widerrufsjoker“ bei Fremdwährungsdarlehen einzusetzen. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder wurde gar nicht erteilt, so könnte das gesamte Darlehen über einen Widerruf rückabgewickelt werden.

In beiden Fällen bietet sich eine anwaltliche Prüfung vorab an.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho



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